Erstellt am 06.01.2009 um 10:46 Uhr von kriegsrat
das steht in der :
Verordnung über besondere Arbeitschutzanforderungen bei Arbeiten im Freien in der Zeit vom 1.November bis 31.März (Arbeitsschutz VO für Winterbaustellen) vom 1.Aug.1968 zuletzt geändert durch Art. 2 Verordnung vom 10.Juni 1992
(gilt allerdings nur eingeschränkt für schwarzarbeiter)
allerdings wurde diese verordnung durch die "verordnung über arbeitsstätten vom 12.Aug. 2004 " ersetzt (Umsetzung einer EU-Richtlinie)
und dabei wurden so gut wie alle zahlenwerte gestrichen........
Erstellt am 06.01.2009 um 10:51 Uhr von ridgeback
@rosa,
glaube nicht, dass man dagegen angehen kann. Allerdings sind besondere Bestimmungen zu beachten. Nach den im Anhang der Arbeitsstättenverordnung genannten Anforderungen sind Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und im Freien so zu gestalten, dass sie von den Beschäftigten bei jeder Witterung sicher und ohne Gesundheitsgefährdung erreicht, benutzt und wieder verlassen werden können. Dazu müssen Arbeitsplätze gegen Witterungseinflüsse geschützt sein. Alternativ müssen den Beschäftigten geeignete persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung gestellt werden. Auf Baustellen müssen sich die Beschäftigten gegen Witterungseinflüsse geschützt umkleiden, waschen und wärmen können.
Erstellt am 06.01.2009 um 10:56 Uhr von waschbär
@Kriegsrat,
(gilt allerdings nur eingeschränkt für schwarzarbeiter) ???? Wieso haben die den kein anspruch auf das AGG ????
p.s man(n) sagt auch nicht mehr Schwarzarbeiter sondern farbigerarbeiter.
Erstellt am 06.01.2009 um 11:29 Uhr von pit47
@waschbär,
für Waschbären gilt diese Verordnung auch nicht, da sie schon einen Pelz haben und damit gegen Kälte geschützt sind.
Aber wenn ein BR in den Betrieb ist, könnte man eine BV dazu vereinbaren.
Erstellt am 06.01.2009 um 11:34 Uhr von waschbär
@pit47,
Natürlich gilt die VO für W.Bs nicht...... Waschbären Mauern ja nicht .-() .....
Das mit der Bv finde ich gut, aber wie ist damit dem Werkstoff ? Bei Minus 13 Grad, da Frösstelt es dem Mörtel (Wasserbasis) gar nicht ????
Ist das überhaupt erlaubt bei den Temp zu Mauern ???
Erstellt am 06.01.2009 um 11:49 Uhr von pit47
@waschbär,
bei Beton wird Salz dazu gegeben und man kann auch bei Minus-Graden weiterarbeiten.
W.Bs sollen dann auf ihre Füße aufpassen, mit Beton an den Füßen kann man schlecht schwimmen.
Erstellt am 06.01.2009 um 11:49 Uhr von Immie
@waschbär
Das hatte ich auch schon überlegt.
Diese Mauer wollte ich so erst mal nicht:-(
Erstellt am 07.01.2009 um 14:46 Uhr von waschbär
@pit47,
bist du der BR der Mafia ???
@Immi,
keine Angst Waschbären sind Profis in Mauern einreissen .-()
Erstellt am 07.01.2009 um 14:56 Uhr von der Neue
Wußtet Ihr eigentlich, dass Schwarzarbeit (oder Farbigenarbeit) mit in das Bruttosozialprodukt mit einfließt?