Wieviel Grad im Büro sind zulässig?
Hallo, wir sitzen hier in einem recht kleinen Großraumbüro (mit 10 Kollegen). Flachdachgebäude, schwarze Außenwand, und ab Mittags knallt die Sonne volle Pulle in unser Büro. Gestern waren z.B. draußen 26 Grad, im Büro jedoch 31 Grad, und der Sommer beginnt ja erst. Desöftern haben wir den Chef schon angesprochen wegen einer Klimaanlage, aber der will natürlich kein Geld ausgeben, und meint nur: "ach dieses bisschen Wärme..." Dabei haben wir im Sommer regelmäßig 35 Grad und mehr hier im Büro. Gibt es eine Vorschrift, die besagt, wie warm der Grenzwert für ein Büro sein darf?
Danke
Community-Antworten (3)
27.05.2005 um 14:55 Uhr
Der Betriebsrat sollte sich bei der Berufsgenossenschaft bzw. der Gewerbeaufsicht informieren und dann mit dem Arbeitgeber darübersprechen und ihn auf sein Mitbestimmungsrecht in Sachen Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz hinweisen
27.05.2005 um 15:00 Uhr
Ich hatte mir aus dem Internet mal folgende Ausführungen dazu kopiert:
Laut Arbeitsstättenverordnung muss in Arbeitsräumen eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur vorhanden sein (§ 6 Abs. 1). Die Arbeitsstättenrichtlinie 6/1,3 konkretisiert diese Bestimmung. Danach soll die Raumtemperatur 26 Grad Celsius nicht übersteigen. Nur in Ausnahmefällen darf sie höher sein. Außerdem müssen nach der Arbeitsstättenverordnung Fenster und Oberlichter so beschaffen bzw. ausgestattet sein, „dass die Räume gegen unmittelbare Sonneneinstrahlung abgeschirmt werden können.“ (§ 9 Abs. 2) Zudem schreibt seit dem 1. Janu-ar 2000 die Bildschirmarbeitsverordnung für alle Bildschirmarbeitsplätze Lichtschutzvorrichtungen vor.
Der Arbeitgeber muss handeln
Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass die Beschäftigten unter gesundheitsgerechten Be-dingungen arbeiten können (Fürsorgepflicht). Er muss für Arbeitsräume sorgen, die keine Ge-sundheitsgefahren für die MitarbeiterInnen bergen. Nach dem Arbeitsschutzgesetz hat der Ar-beitgeber zudem bei allen betrieblichen Planungen und Entscheidungen, den Gesundheitsschutz und die Sicherheit der Beschäftigten zu berücksichtigen und Arbeitsplätze im Rahmen der Gefährdungsanalyse nach gesundheitlichen Gefahren zu beurteilen (§ 5). Gibt es gesundheitliche Risiken, also sind bspw. die Raumtemperaturen zu hoch, dann muss er Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit treffen. Diese haben sich am Stand von Tech-nik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie an gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen zu orientieren. Beim Vorgehen ist eine bestimmte Rangfolge vorgeschrieben:
Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen rangieren vor individuellen.
. Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm dürfen bei einer Außentemperatur von 32 Grad die Innentemperaturen in Arbeitsräumen 26 Grad Celsius nicht übersteigen. Der Temperaturunterschied zwischen draußen und drinnen sollte maximal sechs Grad betragen. (AZ.: 7 U 132/93 OLG Hamm). Nach Auffassung des OLG haben Beschäftigte einen persönlichen Anspruch auf Einhaltung der Temperaturen bzw. Temperaturdifferenzen, obwohl die Aussage in der Arbeitsstättenrichtlinie eine Soll-Bestimmung ist.
30.05.2005 um 14:59 Uhr
Der Nachteil von Dingen die man sich "irgend wann mal" aus dem Internet kopiert hat ist, dass die häufig nicht mehr aktuell sind.
Verwandte Themen
Arbeitsbedingungen
ÄlterHallo zusammen, jetzt will ich mal versuchen mein Anliegen so kurz wie möglich zu halten, wird aber nicht einfach, hoffe aber trotzdem auf eure Hilfe. In unserem neu gegründeten BR haben wir uns je
Betriebsratsvorsitzender in Vollzeit
ÄlterGuten Morgen alle zusammen ! Ich habe da eine Frage : Ende September wurde ich einstimmig von unserem Betriebsrat zum stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden gewählt. Bis dato hatten wir ein
Kälte im Betriebsgebäude - Ab wieviel Grad können wir mit Arbeitsniederlegung drohen?
ÄlterBei uns im Betriebsgebäude ist es im Winter Montags und Dienstags immer sehr kalt 11 bis 15 Grad. Ich habe im Betr.VG nur den Abschnitt mit "Angemessener Temeratur" gefunden. Was ist eine angemessen
Covid-19 - Risikogruppe
ÄlterHallo zusammen. Städte und Kommunen sind in ihren Verordnungen zu Covid-19 dazu übergegangen Zusammenkünfte Aufenthalt im öffentlichen Raum soweit zuzulassen, das Ausnahmen „zwingend notwendige gesch
Zugang zum BR-Büro?
ÄlterHallo, wir haben folgendes Problem: Unser 5-köpfiger BR teilt sich das Büro mit dem Hausmeister und der stellvertr. Pflegedienstleiterin. Zutritt zum Büro, mit Telefon, PC, Internet usw. haben wir