Abmahnungen nach 14 Tagen als Kopie an den BR übergeben, nachdem AN keinen Widerspruch eingelegt hat - ist das so ok?
Prosit Neujahr!
Vom AG versandte/ausgehändigte Abmahnungen werden uns nach 14 Tagen als Kopie übergeben, nachdem AN keinen Widerspruch eingelegt hat - ist das so ok? Werden wir nach erfolgter Abmahung nur informiert?? Also wenn der AN sich nicht bei uns meldet, reden wir gar nicht mit!?
Gruß Nixwisse
Community-Antworten (1)
06.01.2009 um 10:21 Uhr
. . . bei Abmahnungen hat der BR nichts mitzureden, es sei denn, dass sich Anhaltspunkte für mobbing ergeben. Wenn ein AN zu Euch kommt, könnt Ihr ihn beraten, was er unternehmen kann, aber ein Mitspracherecht gibt es nicht. Es ist schon freundlioch von eurem Arbeitgeber, wenn er Euch tatsächlich informiert . . .
Verwandte Themen
aktuelle Rechtsprechung : Auskunftsrecht des BR über erteilte Abmahnungen
Auskunftsanspruch über erteilte Abmahnungen Dem Betriebsrat kann bei entsprechendem Bezug zu Mitbestimmungsrechten ein Anspruch auf Auskunft über erteilte Abmahnungen zustehen, auch wenn er bei deren
Informationsrechte des Betriebsrats bei Abmahnungen
Hallo zusammen, Wir haben einen Fall, dass sich ein MA wegen einer aus seiner Sicht unberechtigten Abmahnung an uns gewandt hat und um Beratung gebeten. über die Beteiligundrechte des BR bei Abmahnun
Wiederspruch Bewertung ERA - Fristen
Servus, wir haben eine Kollegin welche einen Widerspruch (Abwertung 30%, Umwandlung Entgeld ohne Zustimmung, u.a.) gegen Ihre ERA Bewertung eingelegt hat (18.12.2020). Der Widerspruch sollte zur Ihrer
Abmahnungen
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen , mich beschäftigt im Moment eine Meinungsverschiedenheit mit meinem Geschäftsführer bezüglich Abmahnungen. Nachdem er mir zusagte den Betriebsrat bei Auspruch v
Dienstplan - Gilt Kopie oder Original?
Hallo, ich habe eine Frage zum Dienstplan. Wir haben im Unternehmen eine BV Dienstplangestaltung. Der Betriebsrat kontrolliert die Dienstpläne und bestätigt diese. Der bestätigte Dienstplan (das Or