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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitszeitkürzung da es in den Einzelverträgen so geregelt ist - Wie verhalten wir uns als Betriebsrat richtig?

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Luna10001
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, sind ein Betrieb mit 92 Mitarbeitern auf 1,5 Schichten. Nach einer Insolvenz wurde der Betrieb im Januar 2006 von einem Konzern gekauft. Es wurden Einzelverträge nach dem TzBfG gemacht mit einer Mindestarbeitszeit von 25 Std. pro Woche.Im Sommer 2008 bekamen wir den Tarifvertrag in einer Anpassungsphase von 3 Jahren, sodass 2010 der Tarifvertrag voll zum Zuge käme.Im Dezember 2008 wurde uns nun eröffnet, dass der Betrieb am 28.02.09 stillgelegt werden soll.Zusätzlich sollen jetzt die Arbeitszeiten reduziert werden,da es in den Eizeverträgen so geregelt sei. Meiner Meinung nach steht der Tarifvertrag über den Einzelverträgen.Die Betriebsleitung behauptet, es gäbe ein Gesetz, dass vom Gegenteil spricht.Wie verhalten wir uns als Betriebsrat richtig.

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Community-Antworten (5)

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Kriegsrat

04.01.2009 um 13:19 Uhr

@luna10001 § 111 BetrVG Betriebsänderung durch Stillegung des ganzen Betriebs § 112 BetrVG Interessenausgleich, Sozialplan ggfs § 112a ich würde sofort eine sitzung einberufen und einen beschluß fassen zur hinzuziehung eines sachverständigen (rechtsanwalt) (§80BetrVG), und für den fall, daß der AG die (in diesem fall leider nötige)zustimmung verweigern sollte, gleich noch (vorsorglich)einen beschluß fassen, die zustimmung zur hinzuziehung eines sachverständigen gegebenenfalls durch das arbeitsgericht ersetzen zu lassen zum zweiten dann mit diesem sachverständigen die angelegenheit durchsprechen und verhandlungen mit dem arbeitgeber bzgl. interessenausgleich bzw. sozialplan beginnen

die angelegenheit eilt und ist so wichtig (und auch kompliziert), daß da der br alleine wohl nicht zurecht kommt.............

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Lotte

04.01.2009 um 14:22 Uhr

luna, zu dem was kriegsrat schon geschrieben hat, würde ich mich an Eurer Stelle auch sofort an die zuständige Gewerkschaft wenden.

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luna10001

04.01.2009 um 14:55 Uhr

Wie sieht es denn mit den Kürzungen der Arbeitszeit aus? Greift in diesem Fall der Einzelvertrag oder der Tarifvertrag?

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Kriegsrat

04.01.2009 um 15:26 Uhr

dies ist genau so eine frage, die mit hilfe des sachverständigen geklärt werden muß, da man dies so pauschal nicht beantworten kann da muß man ins detail gehen............

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Lotte

04.01.2009 um 15:41 Uhr

luna, wenn der AV eine Wochenarbeitszeit festlegt, wüsste ich keinen Weg, wie der TV in die Vertragsfreiheit eingreifen sollte... Aber so pauschal ist das sicher nicht zu beantworten. Wer weiß...

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