BR Ersatz Mitglied in Elternzeit
Hallo ihr lieben Ich bin Ersatzmitglied in unserem Betriebsrat.
Mein Problem :
Ich bin bis Dezember 2020 offiziell in Elternzeit. Habe mich im November 2019 dazu entschlossen auf 12/Woche in den Betrieb zurück zu kehren um die Haushaltskasse etwas aufzubessern. Da ich leider keine Betreuung für meine Tochter habe, habe ich mit meinem Chef die Vereinbarung getroffen dass ich nur Freitags und Samstags meine zu Leistenden Stunden arbeite, da an diesen Tagen mein Mann die Betreuung für meine 1 jährige Tochter übernehmen kann. Die Betriebsrat Sitzungen sind immer Dienstags von 8-14 Uhr! Ich werde regelmäßig zur Sitzung eingeladen obwohl bekannt ist dass ich zu dieser Zeit keine Betreuung für meine Tochter habe. Aber das ist unseren Mitglieder egal. Mir wurde gesagt , das wenn ich nicht teilnehme kann muss ich austreten oder ich werde ich aus dem Betriebsratsamt entlassen. Ist dies wirklich so? Gibt es da keine sonder Regelung bis ich wieder offiziell ab Dezember aus der Elternzeit zurück bin? Ich bin euch über Kommentare sehr dankbar!
Community-Antworten (9)
02.02.2020 um 20:49 Uhr
Du hast nur ein Problem, das ist dein Betriebsrat der überhaupt keine Ahnung hat! Du hast dich ordnungsgemäß bis Dezember abgemeldet und so lange wird ein Ersatzmitglied eingeladen! Du müsstest schon einen groben Pflichtverstoß machen um aus dem Betriebsrat geworfen zu werden und zurücktreten würde ich erst recht nicht!! Viel Spaß mit eurem Kind!
02.02.2020 um 21:19 Uhr
Was dir da gesagt wurde ist völliger Blödsinn. Du musst weder zurücktreten noch kannst du aus dem BR entlassen werden. Frag doch bitte mal deine/n BRV nach der Rechtsgrundlage dieser Aussage, er/sie möge dir das schwarz auf weiß zeigen.
02.02.2020 um 21:29 Uhr
Es ist tatsächlich so das unser Betriebsrat nur nach ihren eigenen Interessen handelt... Unsere Mitarbeiter sind denen völlig egal! Traurig aber wahr! Ich werde auch ohne Einladung einfach in den Einsatz Plan eingetragen obwohl sie genau wissen dass ich Dienstags nicht kommen kann. Könnt ihr mir eine Vorlage geben wie ich mich wehren kann? Vielen Dank für eure Hilfe
02.02.2020 um 21:57 Uhr
Du musst dich nicht wehren. Du machst alles richtig. Vermutlich wird für dich kein Ersatzmitglied geladen und damit macht der BR sich beschlussunfähig.
02.02.2020 um 23:51 Uhr
Wie schon geschrieben: Du hast dich korrekt abgemeldet. Jedes BRM entscheidet eigenverantwortlich über die Teilnahme an der BR Sitzung und du hast entschieden, dass du am Dienstag nicht arbeitest. Solltest du nochmal angesprochen werden, verbittest du dir diese Nötigungsversuche und forderst den BRV auf, zukünftig ein Ersatzmitglied zu laden, so, wie es seine Pflicht ist. Dann kannst du ihn/sie noch darüber aufklären, dass bei falscher Ladung alle Beschlüsse im Falle, dass sie mal vor Gericht gehen, nichtig sind. Und wenn du richtig böse sein möchtest, fragst du nach, ob du dem AG mal stecken sollst, dass er alle Beschlüsse erfolgreich anfechten kann, wenn kein Ersatzmitglied geladen wurde. Ich glaube, dann hast du Ruhe.
03.02.2020 um 08:24 Uhr
Vielen lieben Dank für die Unterstützung. Ich hatte echt schon Angst dass sie damit durch kommen... Ihr seit wirklich toll ? vielen Dank
03.02.2020 um 08:35 Uhr
Unser BV Mitglied wurde jedesmal gefragt ob es an der Sitzung Teilnehmen kann. Wir hatten auch kein Problem wen Sie das Kind mitbringt. Auch zur Betriebsversammlung dürfen Kinder mit, da wir wissen wie schwierig es ist, jemanden fürs Kind zu bekommen. Es macht für uns kei Unterschied ob es ein normales oder Ersatzmitglied ist.
03.02.2020 um 12:53 Uhr
Ich würde den BRV nochmal schriftlich mitteilen, das sich durch deine Aufnahme der Arbeit an Fr/Sa an deiner Verhinderung an den Tagen So bis Do nichts geändert hat. Es ist zwar rechtlich nicht notwendig, aber schaden tut es auch nicht.
05.02.2020 um 13:05 Uhr
In Ergänzung zu BRHamburg: Du könntest den BRV freundlich darauf hinweisen, dass statt Deiner der nächste Nachrücker geladen werden sollte, um rechtssicher beschließen zu können. Und Du könntest den Vorschlag machen, die Sitzung auf den Freitag zu verlegen.
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