Erstellt am 02.01.2009 um 10:26 Uhr von pehoe
Natürlich sind die Beschlüsse möglich. Es reicht, wenn mehr als die Hälfte der BRM`s anwesend sind. Allerdings darf kein Ersatzmitglied geladen werden, wenn ein BRM nicht an der Sitzung teilnimmt, obwohl es im Betrieb ist. Nur bei wahren Verhinderungsgründen ( Krankheit, Urlaub, Fortbildung )darf ein Ersatzmitglied geladen werden. Wurde fälschlicherweise ein Ersatzmitgllied geladen, sind Beschlüsse ungültig.
Erstellt am 02.01.2009 um 10:43 Uhr von pirat
@ Freia5656,
vielleicht solltet ihr mal generell das Thema *betriebliche Verhinderung* überdenken...
Erstellt am 02.01.2009 um 12:05 Uhr von kriegsrat
ein blick in den "däubler" :
der arbeitgeber hat in der Personalplanung Vorsorge dafür zu treffen, dass der br in der lage ist, die für seine arbeit erforderlichen sitzungen abzuhalten
und...
jedes br-mitglied ist verpflichtet, an jeder br-sitzung teilzunehmen, solange es nicht aus rechtlichen oder tatsächlichen gründen verhindert ist
(Kommentar zu § 30 BetrVG Rdnr.7 u.9)
Erstellt am 02.01.2009 um 13:02 Uhr von Kölner
@Freia5656
Die Ersatzmitglieder würde ich dann sicherheitshalber aus Deinen genannten Verhinderungsgründen NICHT laden!
Erstellt am 02.01.2009 um 13:12 Uhr von waschbär
@Kölner,
nee ? weil das ding wegen der Verhinderung doch sehr dünnes Eis ist ? :-)=
@Freiaxx,
Wegen der Betrieblichen verhinderung NUN ja wenn ihr meint das es wirklich so sein soll.... dann macht halt eine BV oder Absprache dazu mit dem Element was ist eine Verhinderung (liste kurz halten) [:-))))]
UND regelt AUCh das NICHT immer der gleiche BRM NICHT zu Sitzung kann !
ansonsten kommt ihr in die Hölle ..... und zwar die vom Sohn von Wolfgang P ! Das ist dann noch eine spur härter.
@Kriegsrat,
wegen *Verpflichtung* und wenn ich nun mal einfach nicht komme und sage Ey was wollt ihr den mich Feuern?
Was könnte der BRV machen ? und noch schlimmer stellt euch vor ich würde es sporadisch ohne muster machen ....
Und natürlich würde ich aber der Belegschaft gegen über nur meine Schoko seite seigen so das ich auch weiter Gewählt werde ....
*p.s der satz jeder bekommt den den er gewählt hat zählt nicht !*
Na los Kriegsrat,
Zeig mir wo die Blumen sind wo sind sie Versteckt ....
Erstellt am 02.01.2009 um 13:32 Uhr von kriegsrat
welche blumen fressen den waschbären am liebsten ?
@ waschbär
ich würde dich in einem intensiven vier-augen-gespräch von der notwendigkeit überzeugen, deinen betriebsverfassungsmäßigen aufgaben nachzukommen
.....hätte garantiert deinen lieblingsblumen dabei und würde sie dir dahin stecken, wo du sie am liebsten hast..
das wäre eine gaudi...........
Erstellt am 02.01.2009 um 16:44 Uhr von Der alte Heini
Freia5656
Das fernbleiben von Betriebsratssitzungen wegen hohem Arbeitsaufkommen ist keine zeitweilige Verhinderung eines Betriebsratsmitglied und somit keine Anlass um das entsprechende Ersatzmitglied einzuladen. Wird, obwohl keine zeitweilige oder rechtliche Verhinderung vorliegt, ein Ersatzmitglied eingeladen, sind alle gefassten Beschlüsse angreifbar. Außerdem könnte man annehmen, dass ein geladenes Ersatzmitglied, welches von der Unrechtmäßigkeit seiner Einladung weis, unberechtigt seinen Arbeitsplatz verlassen hat.
Betriebliche Belange sind kein hohes Arbeitsaufkommen.
Dem Arbeitgeber obliegt es, während der Abwesenheit des Betriebsratsmitglieds, die anfallende Arbeit entsprechend zu organisieren. Unterlässt der Arbeitgeber es, so ist es nicht das Problem des Betriebsratsmitglied.
Untersagt der Arbeitgeber die Teilnahme an Betriebsratssitzungen oder werden die Eingeladenen mit Nachteilen bedroht, so ist dies eindeutig eine Behinderung der Betriebsratsarbeit.
Für das Betriebsratsmitglied gibt es nur eine Verpflichtung, es muss sich vor Aufnahme der Betriebsratsarbeit bei seinem Vorgesetzten ordentlich abmelden. Dann kann es, auch gegen den Willen des Arbeitgebers, gehen.
Nun zu deiner Frage:
In der genannten Konstellationen sind rechtsichere Beschlüsse NICHT möglich.
Erstellt am 05.01.2009 um 08:37 Uhr von waschbär
@kriegsrat,
dafür mangelt es dir an PO in der hose :-)
Waschbären bekommen NICHTS gesteckt, sie fressen schneller..............
Du ZICKE:::::::::::::
Erstellt am 07.01.2009 um 14:01 Uhr von der Neue
Betriebliche Gründe... Damit haben wir auch ein Problem. Ein BRM sitzt in der Telefonzentrale und wird von jemanden vertreten, der nicht mehr so oft kann und schon vor Ende der telefonischen Erreichbarkeit geht. Unser BRM kommt zur Sitzung, geht zwischendrin zum Arbeitsplatz und kommt nach einer Stunde zurück zur Sitzung.