Erstellt am 01.01.2009 um 22:42 Uhr von Lotte
Magicbox,
wieso solltest Du Dich dieses Jahr aufstellen lassen? Die Wahl ist im Regelfall erst 2010.
Die beste Werbung für die nächste Wahl: Bekanntheitsgrad erhöhen. Z.B. durch Wortbeiträge auf den BetrVers.
Erstellt am 01.01.2009 um 23:46 Uhr von Der alte Heini
MAGICBOX44
Erstelle selber eine Liste und setze dich an die erste Stelle.
Suche so viel Kandidaten wie möglich, die mit auf deiner Liste möchten und trage sie hinter dir ein.
Sorge für die nötige Anzahl der Stützunterschriften und gebe die Liste kurz vor dem Ende der Einreichungsfrist beim Wahlvorstand ab. Dann darauf hoffen, dass eine zweite Liste eingereicht wird und abwarten wie die Wahl ausgeht.
Warum sollst du so vorgehen?
Je größer die Anzahl der Kandidaten auf deiner Liste ist, je mehr Wähler werden diese Liste wählen. Sicher ist, dass die Kollegen die mit dir auf dieser Liste stehen, auch sich selber, also diese Liste wählen. Außerdem hat ja fast jeder im Betrieb Kollegen mit denen er besonders gut klar kommt, auch von diesen werden einige die Liste wählen auf den ihr "Kumpel" steht.
War die Wahl eine Listenwahl, wird die Sitzverteilung nach dem d'hondtschen Höchstzahlverfahrens durchgeführt. Hat man eine schöne "volle Liste" so haben die ersten auf der Liste immer eine reelle Chance in den BR gewählt zu werden, die hinteren auf der Liste aber fast nie.
Von erfahrenen "Kandidaten" wird oft taktisch so vorgegangen. Sie nehmen alle Kollegen, die sie bekommen können großzügig mit auf ihre Liste, wobei diese dann chancenlos weit hinten auf der Liste
eingetragen werden aber für die ersten auf der Liste die Wählerstimmen mit einfangen.
Dann sorgen sie dafür, dass mindestens noch eine zweite Liste zur Wahl steht. Somit gibt es Listenwahl und die Wahl der "Alten Hasen", die die vorderen Listenplätze einnehmen, in den BR ist fast sicher.
Genanntes klappt aber nur, wenn eine Listenwahl stattfindet, dass bedeutet es muss neben deiner, noch eine zweite Liste an der Wahl teilnehmen.
Obiges funktioniert nicht, wenn im vereinfachten Wahlverfahren nach § 14a zu wählen ist.