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GBR falsch besetzt?

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Verdano10
Feb 2020 bearbeitet

Hallo zusammen,

unser Konzern hat in Deutschland vier Betriebe. 3 davon sind Gmbh der 4. Betrieb ist eine Gmbh&Co.KG Es gibt einen GBR bestehend aus 6 Mitgliedern der Gmbh und den örtlichen des 4, Betriebes. Darf aus der COKG ein Mitglied an den Sitzungen des GBR teilnehmen?Ich denke nein und hier erhebt sich bei uns die Diskussion. Danke für Euren Input und ein schönes Wochenende.

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Community-Antworten (3)

K
kratzbürste

02.02.2020 um 12:15 Uhr

An der Geschäftsform kann man es nicht unbedingt festmachen. Es kommt darauf an, ob die Betriebe ein einheitliches Unternehmen ist, oder es einen Konzern gibt (Aktiengesetz). Am ehesten erfahrt ihr es, wenn ihr den AG fragt.

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Verdano10

03.02.2020 um 20:14 Uhr

Okay -Aktien gibt es nicht für unseren Konzern?(auch mehrere Standorte in Europa)Einheitliches Unternehmen?Woran wir das festgemacht?Danke für Aufklärung.

D
DummerHund

03.02.2020 um 20:44 Uhr

Nur weil @Kratzbürste das Aktiengesetz erwähnt hat, stellt sich nicht die Frage ob ihr am Aktienmarkt rumwuschelt mit eurem Betrieb. Lese zu deinem Anliegen die §§ 50-54 BetrVG. Anschließend §18 Abs.1 Aktiengesetz.

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