. . . eine generell, also für alle geltende Fachkraftquote gibt es nicht. Es gibt Richtlinien, an denen sich der MDK beim Aushandeln der Pflegesätze orientiert und die auf einen Personalschlüssel abstellen. Da sich die Gegebenheiten jedoch regional und sogar örtlich unterscheiden, wird der für das jeweilige Haus gültige Personalschlüssel in den Qualitätssicherungskriterien im Versorgungsvertrag festgelegt. Es gibt zwar bundesweit keine Riesenunterschiede, jedoch eine Stelle hinter dem Komma macht mitunter schon viel aus.
z.B. gilt bei uns:
Pflegestufe 1 1 : 4,28
Pflegestufe 2 1 : 3,04
Pflegestufe 3 1 : 2,08
Pflegestufe 3H 1 : 1,80
Wir hatten aber mal ganz andere Zahlen:
1 = 1: 4,64
2 = 1: 2,73
3 = 1: 2,11
Wenn Du nun 25 Heimbewohner in der Pflegestufe 2 hast, ergab das früher einen Personalbedarf von 9,1 VZB, neu entspricht das nur noch 8,2 VZB, also fast eine Vollzeitstelle. Dafür gibt es jetzt mehr Personal für die Stufe 3 H (Härtefall), für die es vorher nichts gab. 3 und 3H waren im selben Topf.
Die Verhandlungen gestalten sich meist schwierig, weshalb viele Häuser auf eine Einzelverhandlung verzichten - aus Angst schlechter wegzukommen - und einem Gruppenpflegesatz beitreten, in dem meist der Pflegesatz für alle im Bundesland existierenden Heime festgelegt wird. Eine Einzelverhandlung macht nur dann Sinn, wenn man extreme bauliche oder Strukturprobleme nachweisen kann. Das Argument, dass man im Gegensatz zu anderen Häusern einen Tariflohn zahlt, zählt für die Pflegekasse nicht - die orientieren sich seit einem Beispielurteil in NRW am Durchschnitt . . .