Akteneinsichten des BR
Habe da mal eine Frage an die "älteren, erfahrenen" Betriebsräte. Wir sind ein neuer Betriebsrat. Einige von uns haben auch schon Seminare besucht. Mit meinen BR Kollegen streite ich mich dauernd um die Frage, ob unsere Geschäftsführung Informationen, z.B. Personalakten, auf unseren BR PC überspielen muss damit wir unserer Belegschaft ( für die die es wollen ) Einsicht in deren Personalakte nehmen können. Ich möchte das der jeweilige Mitarbeiter allein oder mit einem BR Mitglied seiner Wahl in unserem BR Büro während der Arbeitszeit Einsicht in seine Personalakte nehmen kann. Es geht also nicht um die Frage ob der Mitarbeiter Einsicht in seine Personalakte nehmen kann - das kann er. Es geht darum ob die Geschäftsführung diese Daten auf unseren PC überspielen MUSS und ob wir mit dem AN diese Daten in unserem Büro einsehen können. Habe im BetrVG Seite um Seite durchgewühlt. Kann mir jemand helfen ???
Community-Antworten (10)
27.12.2008 um 23:07 Uhr
Stromer, Das einzige was ein BRM kann, ist den AN beim Gang zur PA zu begleiten, wenn der AN das wünscht und ihn dort bei der Einsichtnahme zur Seite stehen. Manchmal möchten AN auch dass ein BRM an ihrer Stelle Einsicht nimmt. Auch das geht mit entsprechender Vollmacht... Einsicht in die Personalakte nehmen heißt nicht: Die Personalakte, in welcher Form auch immer, besitzen zu können. Beschäftigt Euch an dieser Stelle mal mit dem BDSG, z.B. § 3a oder § 13
27.12.2008 um 23:29 Uhr
Hallo Stromer, Einsicht in Personalakten dürfen nur der Personalaktenführende, also der AG & sein Vertragspartner, der AN nehmen. Ist Letzterer verhindert, z.B. durch Krankheit oder Tod, hat ein durch ihn Bevollmächtigter, z.B ein Rechtsverdreher,BRM.. o. Hinterbliebender das Recht auf Einsichtnahme. Allerdings nur soweit wie keine Betriebsgeheimnisse gefährdet sind( für Außenstehende) Ein noch tüchtiger AN kann zur Akteneinsicht eine Person seines Vertrauens hinzuziehen, z.B. SBV, BRM. Der BR hat kein generelles Einsichtsrecht in Personalakten, da die Individualrecht unterliegen.
27.12.2008 um 23:31 Uhr
@Stromer, aufbauend auf "Lotte" :-), frag ich mich, was es euch bringen würde, wenn ihr die PA bei euch auf dem Rechner hättet... Ihr habt als BR's kein Recht, nach Lust und Laune Einsicht zu nehmen und da wäre euch Tür und Tor geöffnet. Da würde ich als AG auch mein veto einlegen! Mal harmlos ausgedrückt..... Der AG muss diesen Wunsch von euch keinesfalls erfüllen! Jeder Kollege kann während der Arbeitszeit Einsicht in seine Akte nehmen, wenn er will auch mit einem BR seines Vertrauens.
28.12.2008 um 01:27 Uhr
@Stromer, was zum Lesen erwünscht.... http://www.sapler.igm.de/static/demokratie/Personalakte_AIB_06_01.pdf
28.12.2008 um 01:33 Uhr
§ 83 BetrVG Einsicht in die Personalakten Der Arbeitnehmer hat das Recht, in die über ihn geführten Personalakten Einsicht zu nehmen. Er kann hierzu ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen. 3Das Mitglied des Betriebsrats hat über den Inhalt der Personalakte Stillschweigen zu bewahren, soweit es vom Arbeitnehmer im Einzelfall nicht von dieser Verpflichtung entbunden wird.
(2) Erklärungen des Arbeitnehmers zum Inhalt der Personalakte sind dieser auf sein Verlangen beizufügen.
Ihr seid Betriebsrat und nicht Personalbüro .Hier ist unbedingt die Ausführung von Stromer zum BDSG zu Beachten.
§ 83 Abs. 2 BetrVG und § 26 Abs. 2 SprAuG räumen dem Arbeitnehmer das Recht ein, schriftliche Erklärungen zum Inhalt der Personalakten , insbesondere zu Beurteilungen abzugeben, die auf sein Verlangen den Akten beizufügen sind, und zwar im räumlichen Zusammenhang mit den schriftlichen Vorgängen, zu denen sich der Arbeitnehmer äußert. Darüber hinaus hat aber das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil v. 27.11.1985, 5 AZR 101/84) dem Arbeitnehmer einen im Klagewege durchsetzbaren Anspruch auf Entfernung unrichtiger Angaben aus den Personalakten zugebilligt. Auch die Entfernung einer sachlich nicht gerechtfertigten Abmahnung aus den Personalakten kann der Arbeitnehmer verlangen und notfalls einklagen (BAG, Urteil v. 22.2.1978, 5 AZR 801/76). Selbst die Entfernung eines auf einer wahren Sachverhaltsdarstellung beruhenden Schreibens aus der Personalakte kann der Arbeitnehmer verlangen, wenn es für die weitere Beurteilung des Arbeitnehmers überflüssig geworden ist und ihn in seiner beruflichen Entwicklungsmöglichkeit fortwirkend beeinträchtigen kann (BAG, Urteil v. 13.4.1988, 5 AZR 537/86).
28.12.2008 um 11:35 Uhr
@kallinrw, bei aller Anerkennung deiner fleissigen Antwort, war die Frage nicht eine ganz andere? Nur so zur Erinnerung... "Es geht also nicht um die Frage ob der Mitarbeiter Einsicht in seine Personalakte nehmen kann - das kann er. Es geht darum ob die Geschäftsführung diese Daten auf unseren PC überspielen MUSS " und hier gehe ich mit @Lotte und @ Mona-Lisa konform...ich sage NEIN muss er nicht! Comprende...Amigo?
28.12.2008 um 12:57 Uhr
@von priat
Klar muss und darf er das nicht, dachte eigentlich das dies aus meinem Beitrag zu erkennen ist. Würde er das Dürfen, würde in den Einzulassenden Kommentierungen ein Hinweis auf Übermittlung von Personaldaten an den BR per EDV stehen.
Sollte ich jetzt Unruhe in die Beitragsdiskussion gebracht haben bitte ich das zu endschuldigen.
28.12.2008 um 13:01 Uhr
@ kallinrw, d'accord Amigo!
28.12.2008 um 13:53 Uhr
@strommer66 W.b sagt es ist alles gesagt, ihr solltet eben nicht nur auf Seminare gehen sondern dort auch zuhören! Akteneinsicht heisst nicht Kopierecht bzw ausetzung vom Datenschutz.
@kallinrw Da meinte W.B nur igrend etwas von wegen "ein Guter BRM entschuldigt sich nicht....." ob er das auf dein Schmalzbeitrag bezieht oder darauf das er grade vom BRV und der Protokullführerin "in die Enge" getrieben wurde. Wird ist nicht ganz ersichtlich, die Web Cam hat halt eine minimale Auflösung (600x400). Oh er ist wieder auf der Flucht...
@Pirat Langsamm wird mir klar was W.B an dir gefressen hat.Ihr scheint eine leidenschaft für fehl-übersetzungen zu haben.(Die meinen das mit der aussage nicht 1 zu 1 sondern fiessend Wörtlich)
28.12.2008 um 19:01 Uhr
Hallo Zusammen
ich weiß nicht bzw. verstehe die einzelnen Nachrichten. ( @ kallinrw, d'accord Amigo! )( von Fenja auf dein Schmalzbeitrag ) Es mag sein das ich die eine oder andere Nachricht etwas mit längerer Ausführung beantworte. ( ich sehe die jedoch nicht als Schmalzbeitrag ) Es mag auch sein das ich nicht direkt auf das Thema eingehe weil ich die meisten Anfrage als in der Sache ganzes sehe das ist so und wir auch so bleiben.
Die Fragenden bekommen hier im Forum gute und Anwendbare antworten, die eine kurz und direkt und die andere etwas länger .Und das ist auch gut so oder??
Also lassen wir uns doch unsere Beiträge schrieben lassen den die werden doch von uns geschrieben um den Fragenden in der Sache weiter zu helfen.
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