Erstellt am 26.12.2008 um 13:44 Uhr von DonJohnson
@rainer w
Mehrarbeit bleibt Mehrarbeit, auch wenn sie freiwillig ist. Mehrqarbeit als Auszubildender... dazu muß ich ja ncihts sagen oder? Wenn das mit der Freiwilligkeit erlaubt wäre, dann ist das doch eh unterschwellig ein Druckmittel des AG. Nach dem Motto "schau mal der macht freiwillig Überstunden und du nciht" Was macht man dann? Genau, Überstunden obwohl man es eigentlich nciht will. Was das dann ncoh mit Freiwilligkeit zu tun hat... Der AG darf bekanntlicher Weise auch keine Überstunden zulassen, die nicht vom Gremium genehmigt wurden. Wie würde euer Gremium den über einen solchen Antrag entscheiden? Warum ist es eigentlich nciht vorgesehen, dass Auszubildende Überstunden machen? War da nciht noch was???
Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr
Gruß
DJ
Erstellt am 26.12.2008 um 13:53 Uhr von rainer w
@DJ
Bei uns läuft das Folgendermaßen. Wenn an nicht Werktagen arbeit angesagt ist Läuft der Schichtleiter rum und fragt wer am Wochenende arbeiten möchte, auf freiwilliger Basis. Der MA unterschreibt eigenhändig den Antrag. Dieser wird Donnerstags in der BR Sitzung beraten. Wenn ein MA seine Unterschrift leistet, warum sollte der BR den Antrag dann ablehnen wenn der MA doch arbeiten will?
Erstellt am 26.12.2008 um 14:01 Uhr von DonJohnson
Na, vielleicht, weil Azubildende keine Mehrarbeit ableisten dürfen??? Was machen sie denn an einem Samstag? Die machen doch wohl die Arbeit, die sonst auch MA machen, die keine Auszubildenen mehr sind - das wiederspricht somit der Ausbildung. Oder besser gesagt dem Ziel einer solchen. Es gibt Gesetze auf die das Gremium achten muß - bzw, es ist die Pflicht. Sich nur die herauszusuchen die einem als Gremium gefallen, das ist ja nicht Sinn der Sache. Ihr könnt auch nciht hingehen und sagen, dass die Straßenverkehrsordnung für euch nciht mehr gild, weil die unwichtig ist, oder ihr es eilig habt. Ne ne, so funktioniert das Spiel nciht. Mach dir bitte auch bewußt, welche Konsequenzen das haben kann. Azubi 1 macht Mehrarbeit - Azubi 2 nicht, weil ist ja freiwillig. dann bringt der Vorarbeiter so einen Spruch wie eben von mir geschrieben - vielleicht sogar mit dem nachsatz: Bald sind ja Prüfungen, mal sehen wen wir übernehmen...
Ich meine damit, das man indirekt gezwungen wird Mehrarbeit zu leisten und in dem Fall der Auszubildenden ist das nicht rechtens.
Erstellt am 26.12.2008 um 14:06 Uhr von rainer w
@DJ
Die Frage und Bitte der Mehrarbeit wurde ja von der Auszubildenden gewünscht. Da sie über 18 Jahre alt ist Bliebe ihr ja dann noch die chance dies als Nebentätigkeit bei uns im Betrieb zu leisten.
Erstellt am 26.12.2008 um 14:13 Uhr von DonJohnson
Von wem die Bitte der Mehrarbeit kommt, ist nciht relevant - über das Alter hast du bis gerade noch nichts geschrieben. Eine Nebentätigkeit in einem Betrieb in dem man als Haupttätigkeit eine Ausbildung macht...? Du denkst, das geht in Ordnung? Na was das Finanzamt dazu sagt, würde mcih interessieren... und die Vergütung im übrigen auch...
Erstellt am 26.12.2008 um 14:17 Uhr von ridgeback
@rainer w,
meine persönliche Meinung ob Auszubildende Überstunden leisten sollen, sei dahingestellt. Der Gesetzgeber ist der Meinung:
Eine über die vereinbarte regelmäßige tägliche Ausbildungszeit hinausgehende Beschäftigung (Überstunden) ist besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen (§ 17 Abs. 3 BBiG).
Erstellt am 26.12.2008 um 14:36 Uhr von DonJohnson
@ridgeback
Jepp, wie schon gesagt hat er nichts vom Alter gesagt, drum war ich dummerweise beim Jugendarbeitsschutzgesetz - meine persönliche Meinung ist aber bezüglich der Auszubildenden dennoch so (von wegen Überstunden). Wegen der Nebentätigkeit muß ich mich leider korrigieren - wer es wissen möchte - siehe bitte hier: http://www.arbeitsratgeber.com/nebenjob_0148.html
Erstellt am 26.12.2008 um 18:17 Uhr von Rosemariele
dürfen wir als BR in bei den problemen heute und in der heute schwiriegen zeit überhaupt noch mit ruhigem gewissen überstunden erlauben-genehmigen. sollten wir nicht lieder den AG auffordern den vielen arbeitssuchenden eine chance auf eine beschäftigung durch einstellung zu ermöglichen? müssen wir nicht viel öffters nein sagen zu überstunden??
zur frage auszubildende habe ich hier gute infos gefunden: http://www.hwk-luebeck.de/beratung/ausbildungsberatung/haeufig-gestellte-fragen-zur-ausbildung/fragen-waehrend-der-ausbildung.html#frage_33
Erstellt am 26.12.2008 um 20:46 Uhr von rainer w
@ridgback
Danke für die schnelle Hilfe.
@Rosemriele
Im Grundsatz magst Du mit Deiner Frage und These schon richtig liegen. Aber ist es überhaupt möglich für alles und jede Überstunde oder Mehrarbeit neues Personal einzustellen. Bei uns im Betrieb ist sogar teilweise das Phänomän das uns die MA kritisieren wenn wir der Mehrarbeit an Wochenenden oder Feiertagen nicht zustimmen, weil diese zusätzlichen Einnahmen schon fest mit eingeplant werden um Haus und sonstiges abzubezahlen.
Erstellt am 26.12.2008 um 21:40 Uhr von Rosemariele
@rainer w
dann sollte man diese einmal fragen ob sie auch so denken würden oder dieses als gut ansehen wenn sie morgen vielleicht arbeitslos wären und einen job bekommen könnten wenn andere nicht si wie sie heute denken würden. und anstellen überstunden andere eingestellt würden.
Erstellt am 26.12.2008 um 22:51 Uhr von rainer w
@Rosemariele
Genau diese MA würden mich dann warscheinlich auch fragen warum das Brunnenwasser das wir auf dem Markt bringen nicht mehr 19 cent die Flasche kostet sondern 30 cent. Wenn Machinen Von Montags bis Freitags in einem durch produzieren, wie soll der Arbeitsvertrag für den MA ausehen der ab und an mal Samstags mal arbeiten kommen kann ohne das der Preis des Produkt steikt.
Gbe mir ein Patentrezept und ich verspreche Dir ich werde ales dran setzen um dies um zusetzen.
Wenn wir uns allerdings um das Thema eindämmen der Leiharbeitskräfte unterhalten wollen, so ist dies ein anderes Ding.
Erstellt am 27.12.2008 um 10:40 Uhr von peanuts
Warum soll ein(e) erwachsene Azubi keine Überstunden/Mehrarbeitsstunden leisten dürfen?
Wenn ein entsprechender Antrag des AGs beim BR vorliegt, gegen sonstige Bestimmungen des ArbZGes nicht verstoßen wird, sehe ich darin überhaupt kein Problem.
Fraglich wäre im Sinne dieser Azubi, ob ein Nebenjob nicht lukrativer wäre, da sich die "Überstundenbezahlung" sicherlich nach der Auszubildenden-Vergütung richten wird.
Aber... es muss/sollte im Vorfeld zwingend geprüft werden, ob sich der Hinzuverdienst auf´s Kindergeld auswirkt!!! Ansonsten könnte es eine böse Überraschung geben.
Erstellt am 27.12.2008 um 11:55 Uhr von Rosemariele
der einsatz von leiharbeitnehmer wäre zumindest bei temporärem bedarf eine lösungsmöglichkeit. Besser aber vor allem bei dauerhaftem oder längerem bedarf ist das thema einstellung hier gefordert. Vielleicht auch befristete einstellungen. Also ruhig den arbeitgeber auch einmal auffordern zum einen mit der beantragung von überstunden neben einem beleg für die zwingende notwenigkeit der überstunden besonders auch an wochenden –familientag- auch eine planung über den abbau der überstunden in freizeit und eine personalplanung § 92 betrvg mit vorzulegen. sofern an sonntagen gearbeitet werden soll auch die genemigung der sonntagsarbeit durch das gewerbeaufsichtsamt. die absenkungen der wochenarbeitszeit durch die arbeitgebervereinungungen die gewerkschaften hatte ja bewusste gürnde. diese waren u.a. auch gesundheitsschutz verhinderung von überbelastungen der beschäftigten. höhere lebenshaltungskosten sollten nicht durch überstunden sondern durch höhere gehälter stundenlöhne ausgeglichen werden. auch weil man sonst gefahr läuft entwerder ältere kollegen oder kollegen welche aus gründen der familie dieses nicht können auszugrenzen an die wand drück. denn der boss frägt sich sonst einmal will ich nicht lieber junge beschäftigte welche auch stets überstunden machen. es sollte auch bedacht werden das die heute jungen morgen ältere sind und dann vielleicht auch gesundheitlich nicht merh so können auch weil sie in jungen jahren sich zuviel erlaubt haben. der körper vergisst nicht. wir haben als br auch das thema gesundheitsschutz zu beachten. wir sollten auch darauf achten das beschäftigte den wöchentlichen ruhetag erhalten. wir haben als br nicht nur verantwortung für unsere kollegen von heute sondern auch gerade in dieser zeit der möglichen kollegen von morgen, soziale verantwortung. wir sind doch auch alle gewerkschaftler oder sollten zu mindest diesen nicht in den rücken fallen in ihren bemühungen der vollbeschäftigung. dieser beitrag ist mir gestern aufgefallen - nebenjob - vorsicht bei sonntagsarbeit - bundesarbeitsgericht, 2 AZR 211/04 http://www.weigelt-ziegler.de/Blog.15.0.html
so lange wir keine vollbeschäftigung haben überstunden auf das zwingend notwenige was nicht anders gelöst werden kann einschränken. wir haben es in der hand auch im interesse aller arbeitnehmer. ich kämpfe dafür mit meinen br kollegen, macht doch auch mit.
Erstellt am 28.12.2008 um 18:50 Uhr von der Neue
sollte der BR eigentlich mit gutem Beispiel vorangehen, in Sachen Überstunden? Gerade am Anfang ist die Tätigkeit, für die man eingestellt wurde nicht weniger als vorher und der Aufwand zu lernen wie ein BR sich zu verhalten hat groß. Dazu kommen Sitzungen, Ausschüsse usw.
Erstellt am 28.12.2008 um 21:15 Uhr von Kölner
@Rosemariele
Politisch und auch moralisch gesehen, magst Du recht haben - finanziell nicht!
Hast Du einen Arbeitsplatz in einer Fa. in der nach Deiner 'ziemlich-hoch-gehangenen-Ethik-Latte' so verfahren wird?
Glückwunsch...
Aber die Tonne 'Moralin', die Du ausgeschüttet hast, wird der Sache m.E. nicht gerecht! Es ging um ein 'paar Stunden'.
@rainer w
Ich halte es mit 'peanuts' - zwar nicht grundsätzlic, aber hier genau so.
Erstellt am 31.12.2008 um 02:10 Uhr von rainer w
@Rosemariele
Ach nimm mich bei der Hand und ich mache alles mit Dir mit. Nur leider muß ich Dir sagen die Welt hat mehr Farben als Schwarz und Weiß. Wenn´s nach mir persönlich ginge würde ich dafür plädieren das Überstunden nicht mehr ausbezahlt, sondern in einem Bestimmten Zeitraum abgefeiert werden müssen. So könnte mann einen AG am ehesten treffen und vielleicht noch neue Arbeitsplätze schaffen.
Aber wie gesagt, die welt ist nicht nur Schwarz und Weiß.
Erkläre mir doch bitte auch wie ich Leiharbeiter Schule wie Fachpersonal und Anlagentechniker bei computergesteuerten Maschinen dazu bekomme alles laufen zu lassen. Das Chaos wäre vorprogramiert und die Kosten im Endefekt drei mal so hoch.
@Kölner
Gebe Dir und peanuts recht. Daran gedacht habe ich auch schon. Nur fraglich ob der AG das mit macht.
Erstellt am 31.12.2008 um 07:30 Uhr von La Fee
@ll ich haltte es wie W.B schon aus °eigen° Befangenheit.
Überstunden bei Auszubildenden sind - im Gegensatz zur Mehrarbeit bei normalen Mitarbeitern - freiwillig. Und unterliegen auch eigenen Regelungen, die jeder Azubi kennen sollte, darauf weist der waf-dialog, der Internetauftritt der IG Metalll für die Firmen AG hin.
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Erstellt am 31.12.2008 um 13:37 Uhr von rainer w
@La Fee
Danke erst mal für den Tipp, werde da auch mal rein schauen. Um aber keine Mißverständnisse aufkommen zu lassen möchte ich noch anmerken, das wir es in unserem Betrieb glücklicherweise so geregelt ist das es ein Du mußt Überstunden oder Mehrarbeit machen nicht gibt. Zu diesen Stunden sind nur die verpflichtet die eigenhändig ihre Unterschrift auf das Antragsformular für Mehrarbeit gegeben haben. So eine Regelungist doch auch was feines. Keine Knechtschaft und kein Knebeln.
Ich hoffe das es bei euch im BR Demokratischer zu geht und dort nicht aus Solidaritätsbefindem zu kleinen Knuddelbären zu schieflagigen Abstimmungen kommt. Waschbären haben ein dickes Fell denen passiert so leicht nichts.
Oder????