Änderungsvertrag mit Titelwechsel
Ein AN wurde als Senior ... eingestellt und nach 2 Jahren zum ... Manager ernannt. Nach weiteren 9 Monaten im Amt fiel dem AG auf, dass dies so nicht mit ihm abgesprochen wurde. Er forderte die Personalleitung zur Abhilfe auf. Man einigte sich mit dem AG auf seinen alten Posten zu den alten Konditionen zurückzukehren und legte Ihm einen Änderungsvertrag vor. Er hat diesen bereits unterschrieben. Hierzu wurde der BR nicht offiziell angehört. Argument der Personalabteilung: es wurde keine Änderungskündigung ausgesprochen. Ist hier die Mitbestimmungspflicht nach §99 BetrVG verletzt worden?
Community-Antworten (8)
31.01.2020 um 10:43 Uhr
Wenn der Arbeitgeber einen Änderungsvertrag unterschreibt geht das den BR überhaupt nichts an!
31.01.2020 um 10:52 Uhr
Ich sehe gerade, dass ich es nicht eindeutig formuliert habe. Dem AN wurde gesagt, entweder Kündigung oder Versetzung zurück auf den alten Posten. Der AN unterschrieb (wenn auch widerwillig) den Änderungsvertrag. Handelt es sich denn hierbei nicht um eine Versetzung?
31.01.2020 um 12:55 Uhr
Es könnte eine sein ( siehe § 95.3 BetrVG). Am unterschriebenen Vertrag ändert sich nichts. Er hat ja keine Zeugen, die ihm bestätigen würden, dass mit Kündigungen als Alternative gedroht wurde.
31.01.2020 um 12:59 Uhr
Senior..... Manager..... da sollte man doch meinen, dass dieser Personenkreis genügend Grips im Kopf und A... in der Hose hat.
31.01.2020 um 13:01 Uhr
"Es könnte eine sein ( siehe § 95.3 BetrVG)."
Auswahlrichtlinie? Wie kommst Du denn bitte auf diese Idee?
31.01.2020 um 14:23 Uhr
Celestro, nicht nur die Überschrift lesen!
31.01.2020 um 14:40 Uhr
Manchmal sollte man sich etwas mehr Zeit nehmen, ja. Vor allem, wenn man denkt, der Schreiber würde "Versetzung" meinen und man liest dann "Auswahlrichtlinie". Da wäre zusätzlich zur Überraschung ein 2ter Blick ganz hilfreich. smile
P.S. Ist der AN mit der Versetzung einverstanden, ist der BR raus. Man könnte jetzt seitens des AG damit argumentieren, dass der AN ja den Vertrag unterschrieben und damit sein Einverständnis klar geäußert hat.
31.01.2020 um 14:56 Uhr
"Ist der AN mit der Versetzung einverstanden, ist der BR raus"
Das ist Unfug.
§ 99 BetrVtG Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung zu unterrichten.
Hier geht es darum zu prüfen, ob die Änderung des Vertrages so gewichtet waren, dass es eine Versetzung im Sine des BetrVg war.
Da der Kollege aber auch eine andere Eingruppierung (eine Stufe runter) hätte aber immer eine Anhörung zur Umgruppierung erolgen müssen.
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