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Änderungsvertrag mit Titelwechsel

E2
Erdbeere 2020
Jan 2020 bearbeitet

Ein AN wurde als Senior ... eingestellt und nach 2 Jahren zum ... Manager ernannt. Nach weiteren 9 Monaten im Amt fiel dem AG auf, dass dies so nicht mit ihm abgesprochen wurde. Er forderte die Personalleitung zur Abhilfe auf. Man einigte sich mit dem AG auf seinen alten Posten zu den alten Konditionen zurückzukehren und legte Ihm einen Änderungsvertrag vor. Er hat diesen bereits unterschrieben. Hierzu wurde der BR nicht offiziell angehört. Argument der Personalabteilung: es wurde keine Änderungskündigung ausgesprochen. Ist hier die Mitbestimmungspflicht nach §99 BetrVG verletzt worden?

21208

Community-Antworten (8)

P
Pjöööng

31.01.2020 um 10:43 Uhr

Wenn der Arbeitgeber einen Änderungsvertrag unterschreibt geht das den BR überhaupt nichts an!

E2
Erdbeere 2020

31.01.2020 um 10:52 Uhr

Ich sehe gerade, dass ich es nicht eindeutig formuliert habe. Dem AN wurde gesagt, entweder Kündigung oder Versetzung zurück auf den alten Posten. Der AN unterschrieb (wenn auch widerwillig) den Änderungsvertrag. Handelt es sich denn hierbei nicht um eine Versetzung?

K
kratzbürste

31.01.2020 um 12:55 Uhr

Es könnte eine sein ( siehe § 95.3 BetrVG). Am unterschriebenen Vertrag ändert sich nichts. Er hat ja keine Zeugen, die ihm bestätigen würden, dass mit Kündigungen als Alternative gedroht wurde.

K
krambambuli

31.01.2020 um 12:59 Uhr

Senior..... Manager..... da sollte man doch meinen, dass dieser Personenkreis genügend Grips im Kopf und A... in der Hose hat.

C
celestro

31.01.2020 um 13:01 Uhr

"Es könnte eine sein ( siehe § 95.3 BetrVG)."

Auswahlrichtlinie? Wie kommst Du denn bitte auf diese Idee?

P
Pjöööng

31.01.2020 um 14:23 Uhr

Celestro, nicht nur die Überschrift lesen!

C
celestro

31.01.2020 um 14:40 Uhr

Manchmal sollte man sich etwas mehr Zeit nehmen, ja. Vor allem, wenn man denkt, der Schreiber würde "Versetzung" meinen und man liest dann "Auswahlrichtlinie". Da wäre zusätzlich zur Überraschung ein 2ter Blick ganz hilfreich. smile

P.S. Ist der AN mit der Versetzung einverstanden, ist der BR raus. Man könnte jetzt seitens des AG damit argumentieren, dass der AN ja den Vertrag unterschrieben und damit sein Einverständnis klar geäußert hat.

K
Kjarrigan

31.01.2020 um 14:56 Uhr

"Ist der AN mit der Versetzung einverstanden, ist der BR raus"

Das ist Unfug.

§ 99 BetrVtG Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung zu unterrichten.

Hier geht es darum zu prüfen, ob die Änderung des Vertrages so gewichtet waren, dass es eine Versetzung im Sine des BetrVg war.

Da der Kollege aber auch eine andere Eingruppierung (eine Stufe runter) hätte aber immer eine Anhörung zur Umgruppierung erolgen müssen.

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