Erstellt am 25.08.2007 um 11:51 Uhr von macksie
Der Arbeitgeber hat nach § 670 BGB den gesamten erforderlichen
Aufwand des Mitarbeiters zu tragen. Es zählt die tatsächliche Zeit der
Fortbildung als Arbeitszeit.
Ist dies nicht der Fall ist JEDEM Mitarbeiter immer anzuraten, umgehend den Betriebsrat aufzusuchen.
Dem BR ist zu empfehlen, Gesetzesvorlagen diesbezüglich dem Arbeitgeber vorzulegen und darauf hinzuweisen, dass der Betriebsrat um sein Mitbestimmungsrecht betrogen worden ist.
Da nicht bekannt ist, ob es eine Betriebsvereinbarung gibt, ist es schwer zu sagen, wie man dem Mitarbeiter helfen kann.
ich würde aber aufgrund des "vorbeischmuggelns" und der offensichtlichen Tatsache, dass der MA aufgrund seines "vergehens" versetzt werden soll, gute Prognosen voraussagen. Zur not wirklich die Einigungsstelle kontaktieren.
Tipp: Rundschreiben über Mitbestimmungsrechte des BR (auch Gesetzesauszüge etc) zeigen dem Arbeitnehmer auf, dass der Betriebsrat immer zu Rate gezogen werden kann :)
Erstellt am 25.08.2007 um 13:14 Uhr von Kölner
@macksie
Klasse!
§ 670 BGB trifft auf diese Frage fast genau so gut zu wie § 656 BGB...
Bei bede hat schlicht und einfach der BR gepennt!
Erstellt am 25.08.2007 um 14:15 Uhr von pirat
@Kölner,
§ 656 Heiratsvermittlung BGB
Cool ! Ist diese Art von Werbung hier erlaubt?
Was sagen die Geschäftsbedingungen dazu! :-)
Erstellt am 25.08.2007 um 15:01 Uhr von pirat
@ bede,
..... Geschichte wurde am BR "vorbeigeschmuggelt....heißt das ihr habt eine BV?
wenn nicht, wäre eine der Möglichkeiten.
http://optinet-owl.de/uploads/media/Eckpunkte_Betriebsvereinbarungen_.pdf
§96, 97, 98 BetrVG solltet ihr einer näheren Betrachtung unterziehen.
Erstellt am 26.08.2007 um 09:45 Uhr von bede
Wir haben dahingehend noch keine BV.
Vielen Dank aber für den Tipp.
Erstellt am 26.08.2007 um 09:54 Uhr von peanuts
Hat der BR den Überstunden für die Fortbildung zugestimmt?
Erstellt am 26.08.2007 um 10:06 Uhr von pirat
peanuts,
...Diese Geschichte wurde am BR "vorbeigeschmuggelt"....
wohl eher nicht!
Erstellt am 26.08.2007 um 10:18 Uhr von bede
"Vorbeigeschmuggelt" : Fortbildungskurs war uns nicht bekannt.
Zu unserer Verteidigung: BR besteht erst seit 2 Monaten, GL ist ne sehr harte Nuss(Familienunternehmen![Betonung GL])
Erstellt am 26.08.2007 um 10:22 Uhr von peanuts
Und was kann einem Mitarbeiter passieren, wenn keine Zustimmung des Betriebsrates zu diesen Überstunden vorgelegen hat?
Muss ein Mitarbeiter Überstunden leisten, denen nicht zugestimmt wurde?
Erstellt am 26.08.2007 um 10:39 Uhr von Kölner
@bede
Vorsicht, das ist eine Fangfrage von "peanuts"!
Erstellt am 26.08.2007 um 10:40 Uhr von pirat
bede,
du mußst dich nicht verteitigen, hier ist keiner angeklagt.
Lobenswert ist es, dass ihr gewillt seit eueren "Job" zu machen.
*Klar Schiff* würde ich sagen.
Weitere Hilfe, Seminare, und eventuell die GEWerkschaft.
In diesem Sinne "Mast und Schotbruch "
Erstellt am 26.08.2007 um 10:46 Uhr von peanuts
Eine BV zu "Fortbildungen" wird DEM Mitarbeiter jetzt wohl kaum helfen. Die Überstunden hätten beantragt werden müssen, also mach ich ein Geschäft mit dem AG!
Vorsicht, das ist eine Fangfrage von "peanuts"!
Du hast bestimmt bessere Ideen.
Erstellt am 26.08.2007 um 11:02 Uhr von Kölner
@peanuts
Danke, dass Du mir eine bessere Idee zutraust! Ich mag Dich auch!
Aber im Ernst: Wie kommst Du auf denn auf "Überstunden"? Ist das denn das ärgste Problem des BR? Wohl nicht!
Diskutieren wir demnach offener: Wie wäre es mit § 121 BetrVG und den Möglichkeiten, die sich daraus ergeben könnten?
@bede
Ihr habt zwei Vorgänge als Gremium zu bearbeiten:
- Die fehlende Information über und die Nicht-Beteiligung bzgl. der Fortbildungsmaßnahme
- Die Versetzungsmaßnahme nach § 99 BetrVG
Nochwas: Es handelt sich hoffentlich NICHT um eine Bildungsmaßnahme, die der Gesetzgeber (z.B. bei Rettungsassistenten u.ä.) vom AN verlangt, oder?
Erstellt am 26.08.2007 um 11:31 Uhr von peanuts
MA weigerte sich an einer Fortbildung teilzunehmen, weil von der GL keine Regelung des Freizeitausgleichs, bzw.eine Stundenvergütung stattfand.
Wie kommst Du auf denn auf "Überstunden"? Die liegen doch wohl auf der Hand!
Ist das denn das ärgste Problem des BR? Wohl nicht!
Die Frage lautet: Wie können wir als BR dieser Geschichte entgegentreten um den MA zu unterstützen?
Darf der AG einen Mitarbeiter disziplinieren, wenn er sich selbst nicht an die Spielregeln gehalten hat? Das ist meine Vorstellung vom "Geschäft".
Angenommen, die Fortbildung war an einem Samstag und der Mitarbeiter hat einen Arbeitsvertrag Mo-Fr! Weiterhin angenommen, im Arbeitsvertrag steht keine Regelung Überstunden oder Fortbildungen. Darf der AG dann überhaupt über die Freizeit seiner Mitarbeiter verfügen und diese nicht ausgleichen?
Erstellt am 26.08.2007 um 12:31 Uhr von Kölner
@peanuts
Das ist aber sehr hypothetisch und spekulativ!
Im Augenblick gehe ich immer noch von einer vergütungsfreien AZ aus. Überstunden oder (korrekter) Mehrarbeitsstunden kann ich nicht erkennen - egal wie sehr Du sie auf "Deiner Hand liegen siehst".
Erstellt am 26.08.2007 um 13:10 Uhr von peanuts
Im Augenblick gehe ich immer noch von einer vergütungsfreien AZ aus.
Ach so! Vielleicht hat die Fortbildung innerhalb des vereinbarten Arbeitszeitrahmens statt gefunden und der Arbeitgeber hat die Arbeitszeit dann einfach in Freizeit umdeklariert ?!
Dass Überstunden oder (korrekter) Mehrarbeitsstunden bereits mit dem Gehalt abgegolten sein können, davon habe ich schon gelesen. Auch das die Teilnahme an Fortbildungen in der Freizeit verpflichtend sein können, kann im Arbeitsvertrag vereinbart sein; das ist dann auch Arbeitszeit.
Aber mit einer vergütungsfreien Arbeitszeit kann ich nichts anfangen. Was ist das und wie entsteht die?