Mitbestimmung bei Veränderung des Arbeitsplatzes
Hallo Kolleginnen und Kollegen,
habe mal wieder ein Akutes Problem.
Folgende Situation:
Wir haben bei uns einen Wareneingang, dort wurden bisher von den dort tätigen Kollegen die Wareneingänge in SAP gebucht, unteranderem auch die Waren abgeladen und zu den einzelenen Produktionsbändern transportiert.
Nun habe ich gerade durch zufall mit bekommen, das die Kollegin aus dem Einkauf die Wareneingänge buchen soll.
Die Folge daraus könnte sein, da bei uns ERA ansteht, dass dann der Arbeitsplatz für die Kollegen im Wareneingang, wenn sie nun nicht mehr buchen müssen und daher auch keine SAP kenntnisse haben müssen, in eine niedrige Entgeltgruppe eingestuft wird.
Meine Frage nun, hat der BR da ein Mitbestimmungsrecht, wenn es um solch eine veränderung des Arbeitsplatzes geht?
Habe schon in den § 87 BetrVG geschaut, dort aber nichts gefunden.
Vieleicht kann mir ja hier einer weiterhelfen, wo ich den entsprechenden § finde oder ob es andere Möglichkeiten gibt, dies zu verhindern.
Schön wäre es auch, wenn ich kurzfristig darauf eine Antwort bekommen könnte, was natürlich nicht einfach ist, da jeder seinen Job zu erledigen hat.
Habe gerade den § 90 gefunden, kann der mir eventuell weiterhelfen?
Community-Antworten (2)
01.04.2009 um 14:12 Uhr
Hallo Workers,
zu der Gestaltung der Arbeitsplätze helfen dir §§ 90 und 91. Viel wichtiger ist aber der § 99. Der regelt euer MBR bei der Eingruppierung.
MfG Angi1
01.04.2009 um 16:30 Uhr
Ob und was die Mitarbeiter an Arbeitsleitung tatsächlich erbringen, ist u.U. nicht erheblich. Für die Eingruppierung dürfte maßgeblich sein, was genau in der aktuellen Stellenbeschreibung steht, und die muß es ja geben.
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