Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel
Nach einer Kündigung habe ich für die rstlichen 3 Monate noch einen Urlaubsanspruch von 8 Tagen. Jetzt möchte ich aber 10 Tage nehmen. Muss der Arbeitgeber dieses genehmigen? Werden die zusätzlichen 2 Tage "übertragen" und beim neuen Arbeitgeber bereits mit berücksichtigt? Ich wünsche allen hier schöne Weihnachten und ein erfolgreiches Jahr 2009.
Community-Antworten (1)
23.12.2008 um 18:31 Uhr
kidock, sorry, aber wenn Du nur noch 8 Tage hast, dann kommt mir Dein Ansinnen etwas merkwürdig vor. Natürlich brauchst Du die Genehmigung des AG, für alle Urlaubstage. Die Tage werden beim neuen AG berücksichtigt. Siehe BUrlG § 6
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