Nach einer Kündigung habe ich für die rstlichen 3 Monate noch einen Urlaubsanspruch von 8 Tagen. Jetzt möchte ich aber 10 Tage nehmen. Muss der Arbeitgeber dieses genehmigen? Werden die zusätzlichen 2 Tage "übertragen" und beim neuen Arbeitgeber bereits mit berücksichtigt?
Ich wünsche allen hier schöne Weihnachten und ein erfolgreiches Jahr 2009.