Nach einer Kündigung habe ich für die rstlichen 3 Monate noch einen Urlaubsanspruch von 8 Tagen. Jetzt möchte ich aber 10 Tage nehmen. Muss der Arbeitgeber dieses genehmigen? Werden die zusätzlichen 2 Tage "übertragen" und beim neuen Arbeitgeber bereits mit berücksichtigt?
Ich wünsche allen hier schöne Weihnachten und ein erfolgreiches Jahr 2009.
kidock,
sorry, aber wenn Du nur noch 8 Tage hast, dann kommt mir Dein Ansinnen etwas merkwürdig vor. Natürlich brauchst Du die Genehmigung des AG, für alle Urlaubstage.
Die Tage werden beim neuen AG berücksichtigt. Siehe BUrlG § 6