Unterschrift widerrufen
Hallo, Ich bin Mitglied in einem Betriebsrat und es wurde ein Beschluss gefasst, unterschrieben und in Kraft gesetzt, die genauen Details sind nicht wichtig. Ich bin im Nachhinein nicht mehr zufrieden mit dem ausgemachhten Sachen und wollte Fragen: Kann ich meine Unterschrift widerrufen? Der Beschluss wäre immernoch genauso gültig, nur mit einer Unterschrift weniger.
Community-Antworten (6)
09.01.2023 um 18:01 Uhr
Wieso Unterschrift zurück ziehen. Beschlüsse bedarfen keine persönlichen Unterschrift. Aber selbst wenn, das geht im nach hinein nicht mehr.
09.01.2023 um 18:31 Uhr
Nein, du kannst allerdings einen gegenteiligen Antrag zur Abstimmung bringen.
09.01.2023 um 22:31 Uhr
Unterschreibt Ihr bei Euch alle Beschlüsse? Solltet Ihr schleunigst lassen ... ist doch reine Zeitverschwendung.
10.01.2023 um 09:53 Uhr
Mal abgesehen davon, dass die Unterschrift unter Beschlüssen überflüssig ist, wäre es ja wie seine Stimme unter einen gefassten Beschluss abzuändern. Und das geht nunmal nicht.
Der Betriebsrat beschließt i.d.R. durch Aufzeigen und es wird lediglich das Gesamtergebnis protokolliert, da tauchen dann auch keine Namen im Protokoll auf. Insofern wäre es völlig Banane, ob die Abstimmung 9-0-0, 8-1-0 oder 8-0-1 ausgegangen wäre.
Wenn Du mit Deinem Votum nicht mehr in den Schlaf kommst, dann kannst Du höchstens beim BRV beantragen, den TOP in der nächsten Sitzung nochmal mit aufzunehmen, um ihn nach erneuter Diskussion nochmal zur Abstimmung zu stellen.
Bei der Gelegenheit könnt Ihr gleich die Art der Beschlussfassung nochmal diskutieren. ;-)
10.01.2023 um 10:39 Uhr
Ist der Schuss aus dem Lauf hält ihn auch der stärkste Jäger nicht mehr auf...
10.01.2023 um 11:19 Uhr
und man sollte bedenken ... wenn ein Beschluss mal rechtswidrig ist, könnten die BRM ggf. auch rechtlich belangt werden. Ein Grund mehr, nicht unter jeden Beschluss seinen "Karl-Otto" zu setzen.
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