Überstunden bis zur Höchstgrenze - Was können wir tun?
Hallo zusammen. Ein Vorgesetzter reicht stets Anträge auf Mehrarbeit bis zur höchstmöglichen Grenze von 10 Std. pro A.T. ein. Angebot über Ausgleichszahlung, oder Freizeitausgleich liegt nicht vor. Die Stunden laufen somit auf das Stundenkonto. Antrag für Überzeit, (so nennt er dass) für die gesamte Mannschaft für den 22 + 23.12 wurde am Freitag reingereicht, so dass wir erst heute in einer außerordertemlichen Sitzung beraten konnten. Außerdem wegen Kranken und Urlaubern nur mit den Nachrückern. Wir haben den Antrag wegen Unvollständigkeit zurückgewiesen. Keine Benennung der tatsächlichen betroffenen MA, kein Angebot, verlangten die Überprüfung sämtlicher Zeitkonten für den Zeitraum der letzten 24 Wochen. Was können wir sonst noch tun? Im ARZG steht: 8 Stunden sollen nicht überschritten werden, bis zu 10 Std. können vereinbart werden. MTV exsisiert nicht! Wöchentliche AZ MO - Fr. 38,5 Std. Leider zählt bei uns im Rahmenmantel TV der für uns wohl nioch Gültigkeit hat, dass der Samstag ein Werktag ist und somit mitgezählt werden muss. Was können wir sonst noch tun? Denke, nächste Woche kommt ein neuer Antrag für den 29 + 30.12. eventuell sogar noch die Samstage?! BV liegt nicht vor!
Community-Antworten (5)
22.12.2008 um 21:22 Uhr
Arbeitszeitgesetz § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. 2 Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Wird auch der 2 Satz des § 3 eingehalten?
Als BR könnt ihr einfach auch Mehrarbeit ablehnen. Dieses solltet ihr auch wenn der Satz des § 3 nicht eingehalten wird.
Ihr solltet dem AG auch die Durchführung von Mehrarbeit ausdrücklich untersagen, sofern die Zustimmung des BR nicht vorliegt. Weist den AG auch darauf hin, dass sofern er dieses nicht beachtet, ihr einen entsprechenden Beschluss fast einen RA mit der Wahrnehmung der Rechte des BR zu beauftragen mit dem Ziel gegen den AG ein Arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren zu beantragen in welchem dem AG die Durchführung von nichtmitbestimmter Mehrarbeit bei Androhung eines merklichen Ordnungs-/Bußgeld für jeden EInzelfall des Verstoßes zu untersagen. Hier sind dann durch aus 6-stellige Bußgelder möglich/üblich.
PS: Der Samstag ist immer ein Werktag, auch lt. Arbeitszeitgesetz. Er muss daher auch beim § 3 Satz 2 mit bewerte werden. Das bedeutet, gem. § 3 Satz 2 im entsprechenden Zeitraum von 24 Wochen = 24 x 6 (Werktage) x 8 Std = 1152 Std. Sprich in einer Woche 48 Std.
22.12.2008 um 23:56 Uhr
WaltervonderVogelweide Wer ist der Ansprechpartner des BR?? Der AG bzw. die Geschäftsleitung oder eine entsprechend bevollmächtigte Person!! Aussagen oder Anträge von irgendwelchen Vorgesetzten, Vorarbeiter oder sonstige ganz wichtige solltet ihr unbearbeitet an AG bzw. GL weiterleiten, mit dem Hinweis das die Einreicher nicht für solche Anträge gegenüber dem BR bevollmächtigt sind. Gleichen Hinweis sollten auch die Vorgesetzten.
Nimmt der BR zB. Anträge von einem Vorgesetzten an und ergeben sich daraus Streitigkeiten, die letztendlich vor dem Arbeitsgericht ausgetragen werden, dann ist nicht der Vorgesetzte der Beklagte, sondern der AG bzw. die GL. Diese müssten sich dann für eine Sache verantworten, von der sie vielleicht gar nichts wussten. So könnte es zumindest vor dem ArbG dargestellt werden.
Prüfen sollte der BR, ob in dem Betrieb ein Tarifvertrag Anwendung findet. Wenn ja, ist zu schauen ob dort Aussagen zu Regelungen von Arbeitszeiten und Ausgleichszeiten zu finden sind. In einem Tarifvertrag können durch aus andere, höhere Arbeitszeiten und andere Ausgleichszeiten als die von frager1 genannten Zeiten sein.
23.12.2008 um 10:11 Uhr
@Der alte Heini
Nichts für ungut, aber das mit dem Ansprechpartner ist absolut unpraktikabel und realitätsfremd. Arbeitsrechtliche Folgen kann es gar nicht haben, wenn ein BR einen Antrag von einem (nicht bevollmächtigten) Vorgesetzten bearbeitet. Der AG hat durchaus das Recht, Aufgaben zu delegieren. Wenn ein BR dann einen Antrag ablehnt, muss eh der GF oder die GL überlegen was sie weiter tun wollen.
Der letzte Satz: "In einem Tarifvertrag können durchaus andere, höhere Arbeitszeiten und andere Ausgleichszeiten ... zu finden sein" ist FALSCH ! Sollte tatsächlich in einem TV etwas drinstehen wie "12 Std. Arbeitszeit täglich", wäre dieser Satz nicht gültig, denn: Ein Tarifvertrag darf den AN nicht schlechter stellen, als die entsprechenden gesetzlichen Regelungen!
23.12.2008 um 10:40 Uhr
@webun Bei Aussagen gestandener Antwortgeber, die von Dir als 'FALSCH' tituliert worden sind, sollte man sich sicher sein, von wem oder was man redet. Sonst wird es peinlich und ich laufe Gefahr, wieder als uncharmanter Besserwisser bezeichnet zu werden! Deswegen: Es sei Dir zum besseren Verständnis der aktuellen Rechtslage, z.B. der TVöD empfohlen. Besonders der BT-K sieht AZ-Regelungen vor, die weit über 12 Stunden AZ hinausgehen. Wenn Du dann noch mehr Lust verspürst, Dein Wissen zu erweitern, würde ich mir über sämtliche Bedeutungen des Wortes 'dispositiv' noch Gedanken machen... ...das wiedrum könnte über die nächsten Tage etwas schwierig werden mit der Zeit.
23.12.2008 um 11:30 Uhr
@Kölner Niemals käme ich auf die Idee, Dich als uncharmanten Besserwisser zu bezeichnen. Schon gar nicht dann, wenn ICH SO EINEN DICKEN BOCK GESCHOSSEN HABE !!! Selbstverständlich hast Du recht, da hatte ich einen kompletten Blackout (was diese Aussage betrifft). Entschuldigung an Der alte Heini und an alle anderen.
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