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Urlaubshöchstgrenze

N
NKramlinger
Apr 2019 bearbeitet

Hallo zusammen. Ich würde gern wissen,ob es eine Höchstgrenze für Urlaub gibt. Bei uns bekommt man für Wechselschicht max. 6 Tage Zusatzurlaub,laut Paragraph 17 TVÖD. Damit erhöht sich der Urlaub auf 36 Tage. Welches die Höchstgrenze wäre. Aber laut Betriebsvereinbarung ist es möglich Überstunden in max. 5 Tage Urlaub umzuwandeln,wenn mindestens 40 Ü-Stunden auf dem Arbeitszeitkonto verbleiben. Dies muss bis 31.1. des laufenden Jahres beantragt worden sein. Dann wären wir aber bei 41 Tagen. Ist dies möglich oder gibt es eine Höchstgrenze? Wenn ja wo finde ich sie? Der TVÖD ist da nicht konkret. Lieben Dank im Voraus. Gruß Nicoletta

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Community-Antworten (7)

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krambambuli

01.04.2019 um 15:14 Uhr

Es gibt bei Urlaub nur Mindestgrenzen - keine Höchstgrenzen.

K
Kjarrigan

01.04.2019 um 15:16 Uhr

Mir ist keine Vorschrift bekannt die eine Höchstgrenze benennt. In der Regel stehen in Gesetzten, Tarifverträgen Mindestgrenzen, aber halt keine Höchstgrenzen,

N
NKramlinger

01.04.2019 um 15:44 Uhr

Ich habe noch mal nachgeschaut. Im Pragraph 27 TVÖD steht:.....Erholungsurlaub und Zusatzurlaub (Gesamturlaub)dürfen im Kalenderjahr zusammen 35 Arbeitstage nicht überschreiten.....

K
Kjarrigan

01.04.2019 um 15:50 Uhr

Ja aber da ist der Erholung und Zusatzurlaub nach Tarifvertrag gemeint. Ihr macht eine Stundenumwandlung und das ist dann tageweise Überstundenabbau und wird dadurch nicht zu Urlaub (das mag für den Laien zwar faktisch dasselbe sein - ich hab 1 Tag frei - aber formal juristisch halt nicht.

C
celestro

01.04.2019 um 16:17 Uhr

"Aber laut Betriebsvereinbarung ist es möglich Überstunden in max. 5 Tage Urlaub umzuwandeln,wenn mindestens 40 Ü-Stunden auf dem Arbeitszeitkonto verbleiben. Dies muss bis 31.1. des laufenden Jahres beantragt worden sein."

Dann müsstet Ihr mMn mal prüfen, ob Euer Stundenkonto überhaupt im Einklang mit dem TV steht. Zum Beispiel könnte die wöchentliche Arbeitszeit geregelt sein. Sofern keine Ausnahmen zugelassen sind, dürft Ihr mMn aufgrund des Tarifvorbehaltes nicht einfach daran etwas ändern.

N
NKramlinger

01.04.2019 um 16:21 Uhr

Dann ist es in unserer Betriebsvereinbarung falsch formuliert. Weil da steht: .... Arbeitnehmer können eine Umwandlung der Plusstunden in Urlaub vornehmen.....Die Zahl der Urlaubsage in Verbindung mit dem ergebenden Uraubsanspruch, von 30 Tagen um Kalenderjahr darf 35 Tage nicht überschreiten.

N
nicoline

01.04.2019 um 20:28 Uhr

Arbeitnehmer können eine Umwandlung der Plusstunden in Urlaub vornehmen *Die Zahl der Urlaubsage in Verbindung mit dem ergebenden Uraubsanspruch, von 30 Tagen um Kalenderjahr darf 35 Tage nicht überschreiten. * Von dieser Regelung profitieren hauptsächlich MA, die nicht im Wechselschichtdienst arbeiten (z.B. auch die, die im Schichtdienst arbeiten) und dadurch keine oder nur weniger Zusatzurlaubstage erlangen können, oder diejenigen, für die schon zu Jahresbeginn feststeht, dass nicht die volle Anzahl der Zusatzurlaubstage erreicht werden kann.

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