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Verschwiegenheitspflicht bei Betriebsänderung

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Hirschkuh9591
Jan 2020 bearbeitet

Hallo, wir bekommen die Listen von der GL, der Betriebsteile, die ggf. geschlossen werden sollen. Darf der BR in diese Filialen gehen und den MA von sich aus über diese Schließung informieren. Bei diesen Filialen steht auch noch nicht zu 100% fest, ob sie geschlossen werden, weil die Verhandlungen mit z.B. Vermietern etc. noch nicht endgültig abgeschlossen sind.

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Community-Antworten (4)

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celestro

30.01.2020 um 16:18 Uhr

Ist die Frage ernst gemeint? Natürlich darf der BR nicht über die Schließung informieren, wenn diese ja noch nicht einmal 100% fest steht.

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Catweazle

30.01.2020 um 18:00 Uhr

Über eine eventuelle Schließung dürft ihr schon berichten. Ob es sinnvoll ist, ist eine andere Sache. Ich denke, der Arbeitgeber sollte es selbst auf einer Betriebsversammlung tun.

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celestro

30.01.2020 um 18:37 Uhr

"https://gsp.de/urteil-der-woche/personalabbau-kein-geschaeftsgeheimnis/"

Nur geht es nicht direkt um Personalabbau ... es steht die Frage im Raum "Schließung oder nicht".

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