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Betriebsbedingte Kündigung - Muss der BR die Kollegen im Voraus informieren?

MM
Moin Moin
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag Bei uns im Betrieb sind mehrere Mitarbeiter gekündigt worden.Da ich BR-Mitglid bin hat ein Kollege mir vorgeworfen warum ich die Kollegen im voraus nicht informiert habe.Meines wissens ist das nicht zulässig.Habe ich mich da korrekt verhalten?Kündigung

7.42601

Community-Antworten (1)

F
frager1

20.12.2008 um 13:44 Uhr

BetrVG § 102 Mitbestimmung bei Kündigungen

Der Betriebsrat soll zwar gem. § 102 Abs. 2 Satz 4 BetrVG, soweit es ihm erforderlich erscheint, den betroffenen Arbeitnehmer hören. Einen Anspruch auf Anhörung hat der Arbeitnehmer jedoch nicht[9] . § 99 Abs. 1 Satz 3 gilt entsprechend. [9] - vgl. GK-Kraft, BetrVG, 6. Auflage, § 102, Rdnr. 85 ‑

Es ist aber auch zu beachten, im Arbeitsrecht ist i.d.R. ein "soll" als "muss" zu werten.

Fazit: Der Koll. hat recht. Der BR "muss" sich eignetlich auch wegen der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Kündigung die zu kündigenden AN vor der Entscheidung anhören.

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