Hi!
Ich war bis vor drei Wochen noch Mitglied unserer JAV, mein Ausbildungsverhältnis endet am 31.3.2009.
Gestern hat mein Arbeitgeber mir schriftlich mitgeteilt, dass er mich nicht übernimmt nach der Ausbildung, also §78a BetrVG Absatz (1) erfüllt.
Ist jetzt alles vorbei und er muss mir keinen Arbeitsplatz anbieten? Kommen also dich nachfolgenden Absätze gar nicht mehr zur Anwendung? Denn so sagt es unser Betriebsrat..
Oder sollte ich meinen Übernahmeverlangen trotzdem stellen weil das davon unberührt bleibt? Denn so verstehe ich Absatz (5) dieses Paragraphen.
Vielen Dank für Hilfe im Voraus!