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Übernahmeverlangen trotz Mitteilung der Nichtübernahme durch AG?

M
march
Jan 2018 bearbeitet

Hi! Ich war bis vor drei Wochen noch Mitglied unserer JAV, mein Ausbildungsverhältnis endet am 31.3.2009. Gestern hat mein Arbeitgeber mir schriftlich mitgeteilt, dass er mich nicht übernimmt nach der Ausbildung, also §78a BetrVG Absatz (1) erfüllt. Ist jetzt alles vorbei und er muss mir keinen Arbeitsplatz anbieten? Kommen also dich nachfolgenden Absätze gar nicht mehr zur Anwendung? Denn so sagt es unser Betriebsrat.. Oder sollte ich meinen Übernahmeverlangen trotzdem stellen weil das davon unberührt bleibt? Denn so verstehe ich Absatz (5) dieses Paragraphen. Vielen Dank für Hilfe im Voraus!

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Community-Antworten (3)

I
Immie

19.12.2008 um 08:12 Uhr

@march Jeep, das solltest du unbedingt machen, denn ohne dieses muss er dich sowieso nicht übernehmen.

F
frager1

19.12.2008 um 09:19 Uhr

Euer BR sollte doch unbedingt einmal genauer ins BetrVG sehen; hier den § 78a Abs. 2. Er sollte sich auch einmal seiner Pflichten besinnen, nämlich sich für die Beschäftigten einzusetzen.

Als BR hätte er hier eigentlich auf den § 78a Abs. 2. hinweisen sollen. Also sofort, nachweislich diesen Antrag auf Übernahme stellen. Beim Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung beantragen. Am besten auf einer Kopie des Schreibens sich den Eingang beim AG bestätigen lassen.

Achtung dieses aber unbedingt noch jetzt im Dezember 2008, wegen der 3 Monatsfrist.

N
nicoline

19.12.2008 um 10:28 Uhr

@ frager1

Achtung dieses aber unbedingt noch jetzt im Dezember 2008, wegen der 3 Monatsfrist.

Kleine Korrektur:

  1. 1Verlangt ein in Absatz 1 genannter Auszubildender

_____ innerhalb der letzten drei Monate_____

vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses schriftlich vom Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung, so gilt zwischen Auszubildendem und Arbeitgeber im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet.

Es würde demnach reichen, wenn der Antrag auf Übernahme am 30.3.09 beim AG auf dem Tisch liegt, der JAV Kollege muß sich also jetzt nicht überschlagen.

@ march

Denn so verstehe ich Absatz (5) dieses Paragraphen.

Das verstehst Du genau richtig! Wer lesen kann ist also wieder mal klar im Vorteil. Und wenn es Schwierigkeiten gibt mit dem AG, hol Dir unbedingt Hilfe bei der Gewerkschaft oder einem Anwalt, da der BR ja scheinbar wenig Ahnung hat.

Viel Glück, frohe Weihnachten und ein "vertragsfestes" neues Jahr ;-))

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