Erstellt am 19.12.2008 um 07:12 Uhr von Immie
@march
Jeep,
das solltest du unbedingt machen,
denn ohne dieses muss er dich sowieso nicht übernehmen.
Erstellt am 19.12.2008 um 08:19 Uhr von frager1
Euer BR sollte doch unbedingt einmal genauer ins BetrVG sehen; hier den § 78a Abs. 2. Er sollte sich auch einmal seiner Pflichten besinnen, nämlich sich für die Beschäftigten einzusetzen.
Als BR hätte er hier eigentlich auf den § 78a Abs. 2. hinweisen sollen. Also sofort, nachweislich diesen Antrag auf Übernahme stellen. Beim Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung beantragen. Am besten auf einer Kopie des Schreibens sich den Eingang beim AG bestätigen lassen.
Achtung dieses aber unbedingt noch jetzt im Dezember 2008, wegen der 3 Monatsfrist.
Erstellt am 19.12.2008 um 09:28 Uhr von nicoline
@ frager1
*Achtung dieses aber unbedingt noch jetzt im Dezember 2008, wegen der 3 Monatsfrist.*
Kleine Korrektur:
2) 1Verlangt ein in Absatz 1 genannter Auszubildender
_____ innerhalb der letzten drei Monate_____
vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses schriftlich vom Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung, so gilt zwischen Auszubildendem und Arbeitgeber im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet.
Es würde demnach reichen, wenn der Antrag auf Übernahme am 30.3.09 beim AG auf dem Tisch liegt, der JAV Kollege muß sich also jetzt nicht überschlagen.
@ march
*Denn so verstehe ich Absatz (5) dieses Paragraphen.*
Das verstehst Du genau richtig! Wer lesen kann ist also wieder mal klar im Vorteil. Und wenn es Schwierigkeiten gibt mit dem AG, hol Dir unbedingt Hilfe bei der Gewerkschaft oder einem Anwalt, da der BR ja scheinbar wenig Ahnung hat.
Viel Glück, frohe Weihnachten und ein "vertragsfestes" neues Jahr ;-))