Übernahme von Auszubildenden - Erklärungsfrist?
Erklärungsfrist bei Nichtübernahme von Auszubildenden? Gibt es eine geregelte Frist bis wann der Arbeitgeber die Nichtübernahme des Auszubildenden erkllärt haben muß?
Community-Antworten (1)
17.01.2007 um 11:56 Uhr
moin br012,
meines wissens gibt es keine gesetzliche frist. da der azubi mit dem betrieb ein berufsausbildungsverhältnis per vertrag eingegangen ist, und dieses automatisch mit der letzten bestandenen prüfung beendet ist, sehe ich hier analogien zu dem zweckbefristeten arbeitsvertrag. dieser endet auch mit erreichen des ziels (siehe auch BBiG §21).
Wir haben in unsrer firma eine abrede mit der geschäftleitung getroffen, daß einen monat vor ende des vertrags den befristeten kollegenInnen gesagt wird was phase ist.
bei den azubis sind wir grade dran bewertungsrichtlinien zu erarbeiten und damit auch regelmäßige gespräche zur zukunft des azubis auf fairer und meßbarer grundlage mit ihnen zu führen. so kann sich der azubi selber ein bild von seinem stand in der firma machen und schwachpunkte gegebenenfalls auch frühzeitig ändern. hier werden wir auch festlegen wann der azubi aufzukären ist über die übernahme.
gruß, packer
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