angeordnete Mehrarbeit und Leiharbeiter
Hallo,
wie verhält es sich eigentlich mit angeordneter Mehrarbeit? Müssen Leiharbeiter die Mehrarbeit auch leisten?
z.B. ist die regelmäßige wöchentliche AZ 35h. Diese gilt auch für die Leiharbeiter.
Die Firma hat jetzt für einige Abteilungen 5h Mehrarbeit für 4 Wochen beantragt. Müssen die Leiharbeiter in den Abteilungen auch die Mehrarbeit leisten?
Und wenn sie es nicht tun, was kann ihnen dann passieren? Die "normalen" Angestellten können ja abgemahnt werden. Aber was ist dann mit den Leiharbeitern?
Community-Antworten (7)
30.01.2020 um 10:14 Uhr
Das kann der AG doch ganz einfach mit dem Verleiher vereinbaren. Jetzt hat der AG it dem Verleiher vereinbart: Du ich brauch 5 Leute je 35 Std. Ab 01.02. bruach ich die 5 Leute für je 40 Std die Woche.
Oder glaubst du das der Verleiher dann sagt: nee nee ich shcik dir keine für 40 Std, dann mach ich ja mehr Umsatz?
30.01.2020 um 10:16 Uhr
Mehrarbeit bedarf der Zustimmung durch den BR, habt ihr einen?
Bei uns gibt es üblicherweise nur "freiwillige" Mehrarbeit. Dass heißt, dass sich Mitarbeiter in entsprechende Listen eintragen bzw. auf einem entsprechenden Antrag unterschreiben. Es gibt bei uns auch keine Abmahnung, wenn jemand keine Mehrarbeit leistet.
30.01.2020 um 10:22 Uhr
Ja, ich bin Teil des Betriebsrats und wir werden die Mehrarbeit genehmigen. Allerdings ist die Frage aufgekommen, ob die dann auch für die Leiharbeiter in den Abteilungen gilt.
Ich weiß es leider nicht genau, und deshalb frag ich hier.
Google hat mir da auch noch nicht wirklich weiter geholfen...
30.01.2020 um 10:35 Uhr
Bevor der BR Mehrarbeit zustimmt, sollte er alle offenen Fragen mit dem AG klären. Dazu gehört auch der betroffene Personenkreis. Im Zweifel muss der AG die Frage mit dem Verleiher klären, ob die Leih-AN auch arbeitsvertraglich verpflichtet wären, Mehrarbeit zu leisten. Und so lange das nicht klar ist, stimmt der BR nicht zu. Und denkt auch an Regelungen für den Zeitausgleich.
30.01.2020 um 10:52 Uhr
Ein Blick ins Gesetz... § 14 AÜG
30.01.2020 um 15:30 Uhr
Ja, dass wir da mitbestimmungspflichtig sind ist klar.
Die Frage ist die: Bei uns werden im Allgemeinen Mehrarbeitsanträge Teamweise gestellt und nicht Personenbezogen. Wenn der BR die Mehrarbeit für einen kompletten Teambereich genehmigt, sind dann die entsprechenden Leiharbeitnehmer auch verpflichtet, die Mehrarbeit zu leisten?
Und falls ja, was passiert ihnen, falls sie das nicht tun. Die können ja vom Entleiherbetrieb nicht abgemahnt werden.
30.01.2020 um 15:41 Uhr
- Ob bei Maßnahmen, die Leiharbeitnehmer betreffen, der Betriebsrat des Verleiherbetriebs oder derjenige des Entleiherbetriebs mitzubestimmen hat, richtet sich danach, ob der Vertragsarbeitgeber oder der Entleiher die mitbestimmungspflichtige Entscheidung trifft. 2. Die Entsendung von Leiharbeitnehmern in Betriebe, deren betriebsübliche Arbeitszeit die vom Leiharbeitnehmer vertraglich geschuldete Arbeitszeit übersteigt, ist nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG mitbestimmungspflichtig, sofern die Entsendung für eine entsprechend verlängerte Arbeitszeit erfolgt. Das Mitbestimmungsrecht steht dem beim Verleiher gebildeten Betriebsrat zu.
BAG, Beschluss vom 19. Juni 2001 – 1 ABR 43/00 §§ 3 Abs. 1, 87 Abs. 1, 95 Abs. 3, 99 BetrVG; § 14 AÜG
Konsequenzen: Ordnet bereits der Verleiher die Mehrarbeit an, weil er den Arbeitnehmer in einen Betrieb verleiht, in dem länger als beim Verleiher üblich gearbeitet wird, hat nur der im Verleiherbetrieb gebildete Betriebsrat mitzubestimmen. Ordnet dagegen erst der Entleiher die Mehrarbeit an, so ist auch nur der im Entleiherbetrieb gebildete Betriebsrat zuständig.
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
Ich habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Leiharbeiter - Betriebsratsgröße
Ausgangslage: Wir sind ca 45 Mitarbeiter und haben ca 40 Leiharbeiter, die auf 450€-Basis arbeiten. Im Vertrag steht nicht drin, ob sie mindestens 3 Monate bei uns bleiben aber wir würden nie jemande
BR-Wahl Leiharbeiter
Hallo zusammen habe eine Frage zu Leiharbeitern Wir sind in unserem Unternehmen 91 "eigene" Mitarbeiter hier werden ja jetzt , auch zur Definierung ob 5er oder 7er Gremium, die Leiharbeiter hinzu gezä
Mehrarbeit i.S.d. § 124 SGB IX - Definition von Mehrarbeit bei schwerbehinderten (Teilzeit)Beschäftigten
Tschuldigt, wenn ich wieder die Frage stelle zur TZ-Beschäftigung und Mehrarbeit bei sb MA stelle... Ich habe ein echtes Problem mit den SGB IX Kommentaren und den BAG Urteilen. Bitte helft mir.
Unterschriften auf Überstundenantrag
Hallo, der Fall: in unserem Betrieb werden dem Betriebsrat alle 3 Monate die Anträge für Mehrarbeit aus den Abteilungen vorgelegt. Dies ist in einer BV geregelt. Als Anhang an den Antrag für Mehrarbe