Taschenkontrolle durch AG - kann der Arb.nehmer sich weigern,den Inhalt seiner Tasche zu zeigen?
hallo!wir haben den verdacht,das gelegentlich durch einen arbeitnehmer gestohlen wird. kann der arbeitgeber spontane taschenkontrollen vornehmen,oder kann der arb.nehmer sich weigern,den inhalt seiner tasche zu zeigen? danke für eure antwort!
Community-Antworten (4)
18.12.2008 um 20:56 Uhr
@kiva
- gibt es einen BR?
- gibt es eine gültige BV?
Da wären noch viele Fragen. Bitte etwas mehr Infos... Sonst kannst du hier keine ausreichende Antwort erwarten...
18.12.2008 um 20:58 Uhr
@kiva, bei berechtigtem Verdacht kann der AG eine Taschenkontrolle durchführen!
Lies dir das mal durch und baut mit dem AG eine Betriebsvereinbarung, dass solche Aktionen nicht ausarten...
http://www.bewerbungsmappen.de/links/ArbeitsrechtVI/Arbeitsrecht_68/arbeitsrecht_68.htm
('tschuldige Freibeuter, hab ich von dir geklaut...)
18.12.2008 um 21:06 Uhr
grundsätzlich leitet sich aus einem arbeitsverhältnis keine befugnis des arbeitgebers ab, arbeitnehmer auf verdacht zu durchsuchen, noch eine pflicht des arbeitnehmers, tascheninhalte vorzuzeigen es besteht jedoch die möglichkeit, diese angelegenheit, die die betriebliche ordnung betrifft, durch betriebsvereinbarung zu regeln, wobei diese betriebsvereinbarung (z.b. öffnen mitgeführter taschen) dann bestandteil des arbeitsvertrags wird und der arbeitnehmer verpflichtet wäre, sich daran zu halten.
18.12.2008 um 21:21 Uhr
Ahoi Mona-Lisa,
bella e possibile...schön und unmöglich.... ;-)
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