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Taschenkontrolle durch AG - kann der Arb.nehmer sich weigern,den Inhalt seiner Tasche zu zeigen?

K
kiva
Jan 2018 bearbeitet

hallo!wir haben den verdacht,das gelegentlich durch einen arbeitnehmer gestohlen wird. kann der arbeitgeber spontane taschenkontrollen vornehmen,oder kann der arb.nehmer sich weigern,den inhalt seiner tasche zu zeigen? danke für eure antwort!

5.64004

Community-Antworten (4)

D
DonJohnson

18.12.2008 um 20:56 Uhr

@kiva

  • gibt es einen BR?
  • gibt es eine gültige BV?

Da wären noch viele Fragen. Bitte etwas mehr Infos... Sonst kannst du hier keine ausreichende Antwort erwarten...

M
Mona-Lisa

18.12.2008 um 20:58 Uhr

@kiva, bei berechtigtem Verdacht kann der AG eine Taschenkontrolle durchführen!

Lies dir das mal durch und baut mit dem AG eine Betriebsvereinbarung, dass solche Aktionen nicht ausarten...

http://www.bewerbungsmappen.de/links/ArbeitsrechtVI/Arbeitsrecht_68/arbeitsrecht_68.htm

('tschuldige Freibeuter, hab ich von dir geklaut...)

K
Kriegsrat

18.12.2008 um 21:06 Uhr

grundsätzlich leitet sich aus einem arbeitsverhältnis keine befugnis des arbeitgebers ab, arbeitnehmer auf verdacht zu durchsuchen, noch eine pflicht des arbeitnehmers, tascheninhalte vorzuzeigen es besteht jedoch die möglichkeit, diese angelegenheit, die die betriebliche ordnung betrifft, durch betriebsvereinbarung zu regeln, wobei diese betriebsvereinbarung (z.b. öffnen mitgeführter taschen) dann bestandteil des arbeitsvertrags wird und der arbeitnehmer verpflichtet wäre, sich daran zu halten.

P
pirat

18.12.2008 um 21:21 Uhr

Ahoi Mona-Lisa,

bella e possibile...schön und unmöglich.... ;-)

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