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Befristung nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit?

B
Biggy
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kolleginnen und Kollegen

Kann eine Mitarbeiterin die schon 20 Jahre im Hause ist und aus Altersgründen ausscheiden würde , sie wird 65 im Januar einen neuen Vertag bekommen der auf 6 Monate befristet wäre. Es wäre ja keine Sachbegründung auch wenn sie bleiben soll bis Ersatz gefunden wurde. Also wäre die Weiterbschäftigung nicht befristet, oder seh ich das falsch.

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Community-Antworten (12)

F
frager1

17.12.2008 um 18:27 Uhr

wieso einen neuen Vertrag. Wenn sie weiterarbeitet gilt der bestehende ArbV weiter. Der AG kann ihr höchstens dann eine Änderungskündigung anbieten.

Doch bei der heutigen Problematik auf dem Arbeitsmarkt und den vielen Arbeitssuchenden darf man auch einmal fragen, muss man weiterarbeiten wenn man die volle Altersrente beziehen kann??

K
Kölner

17.12.2008 um 19:05 Uhr

@frager1 Ich gehe davon aus, dass Du das AGG nicht kennst, sonst würdest Du vermutlich solche Äußerungen unterlassen...

B
Biggy

17.12.2008 um 19:07 Uhr

Ein Arbeitsverhältnis im Geltungsbereich des TVöD endet nach wie vor durch Kündigung, Aufhebungsvertrag, Ablauf einer Befristung, Eintritt von Berufs- und Erwerbsfähigkeit, Erreichen der Altersgrenze oder durch Tod des Arbeitnehmers. Die bisherigen Kündigungsfristen des BAT gelten. Hallo frager1 ihr Arbeitsvertrag erlischt automatisch am 31.1.2009 da sie Anfang Januar 65 wird, so steht es im TVöD also braucht sie doch ab dem 1.2. 2009 einen neuen Vertag.Dieser nun soll befristet werden auf 6 Monate. Ich gebe dir gundsätzlich recht, dass man mit 65 seinen Ruhestand genießen sollte anstatt den jungen die Arbeitspätze weg zu nehmen, aber das muss nun mal jeder für sich selbst entscheiden und geht mich nichts an.

B
Biggy

17.12.2008 um 19:15 Uhr

Hallo Kölner eigentlich wäre mir lieber gewesen du hättest mir geantwortet :-) Also hilf mir mal auf die Sprünge, man kann doch auser bei einer Sachbefristung nach so vielen Jahre keinen befristeten Vertrag mehr machen oder liege ich da ganz falsch.

K
Kölner

17.12.2008 um 19:20 Uhr

@Biggy Da liegst Du schon richtig. Deswegen würde ich mich entspannt zurücklehnen und nichts tun...

P
pit47

18.12.2008 um 11:30 Uhr

Hallo Biggy, siehe § 14 Abs. 3 TzBfG. Es wird dann ein unbefristeter Vertrag, wenn er ab dem 01.02.2009 gelten soll.

B
Biggy

18.12.2008 um 17:42 Uhr

Vielen Dank für eure Antworten. Man wollte mich heute von seiten der Chefetage davon überzeugen dass erhöhter Personalbedarf ein Sachgrund wäre. Mal davon abgesehen dass in einem Altenpflegeheim immer erhöhter Personalbedarf besteht gibt es dann ja keine glaubhafte Begründung warum überhaupt befristet werden soll. In TVöD wäre festgelegt, dass man Mitarbeiter die man nach erreichen der Altersgrenze beschäftigt auch kurzfristige Kündigungszeiten geben dürfe. Mit allen Mitteln wird hier geschafft.

L
Lotte

18.12.2008 um 18:01 Uhr

Biggy, ich würde die Chefetage gar nicht so sehr auf ihre Fehler hinweisen. (Lieber: siehe Kölner) Im Zweifel hat der AN gute Chancen sich vor Gericht einzuklagen.

B
Biggy

18.12.2008 um 18:25 Uhr

Lotte habe ich auch nicht, ich wurde direkt gefragt ob wir der Befristung zustimmen. Ich habe noch versucht die Antwort verschleiert zu geben in dem ich sagte wenn eine Befristung möglich ist werden wir dieser auch zustimmen. Vermute die wollten uns testen, denn dann kam gleich die Aussage dass nach erreichen der Altersgrenze eine kurz Befristung möglich wäre., und so weiter.

L
Lotte

18.12.2008 um 18:46 Uhr

Biggy, Ihr stimmt doch keiner Befristung zu. Ihr stimmt einer Einstellung zu. Und warum solltet Ihr das nicht tun? Wenn Ihr nicht zustimmt, hat doch niemand etwas davon, am allerwenigsten der AN.

B
Biggy

18.12.2008 um 18:51 Uhr

Ja klar, aber wenn auf dem Vordruck steht Einstellung mit Befristung bis zum ....... dann stimmen wir eben einer Befristung nicht zu, da es keine geben kann. Der Einstellung werden wir auf jeden Fall zustimmen, wir sind über jeden froh der eingestellt wird.

L
Lotte

18.12.2008 um 18:56 Uhr

Biggy, ich muss los, deswegen jetzt nur noch kurz: Die Zustimmung des BR zu einer Befristung ist weder durch das BetrVG noch durch das TzBfG vorgesehen!!! Wenn eine Befristung nicht rechtens ist, dann beratet den AN entsprechend. Der AN kann sein Recht vor Gericht einklagen. Bei unrechtmäßiger Befristung hat er Anspruch auf einen unbefristeten AV. Beherzigt Kölners Rat, setzt Euch entspannt auf das Sofa und tut nichts, vielleicht ein Weihnachtslied singen!!! Liebe Grüße Lotte

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