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Neueunstellung unbefristet - erst einmal der Kollegin mit bisher befristetem Vetrag einen festen Vertrag geben?

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ClaudiaKU
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

unser BR hat eine Anhörung für eine Einstellung bekommen. So weit so gut...allerdings ist diese Stelle unbefristet. Zur Erklärung: Seit Jahren werden alle neuen MA nur mit einem Jahresvertrag eingestellt. Dieser wird in der Regel dann nochmal um ein Jahr verlängert und geht dann ggfs. in einen festen Vertrag über. Für oben genannte Possition haben wir noch eine Kollegin ( identische Stelle ), die noch bis Juli 2009 einen Zeitvertrag hat.
Wir als BR sind der Meinung, dass erst einmal diese Kollegin einen festen Vertrag bekommen sollte und nicht der neue MA. Der Arbeitgeber lässt nicht mit sich sprechen, da sie den neuen MA auf jeden Fall haben möchten und dieser den unbefristeten vertrag zur Bedingung gemacht hat. Was haltet ihr davon ? Wir werden der einstellung wohl wiedersprechen...nur was dann ?

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Community-Antworten (3)

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DonJohnson

17.12.2008 um 16:58 Uhr

Schau mal § 99 Abs 2 Satz 3. Danach könnt ihr erstmal wiedersprechen. Was dann kommt wird klar sein, der AG wird ncoh nciht einstellen, sondern erst wenn die andere Befristung ausgelaufen ist. Bis Juli könnt ihr aber immer wieder drängen, da er ja bereit war jemanden einzustellen. Er kann ja die Kollegin entfristen und zusätzlich eine befristete einstellen. Aber wirklich große Möglichkeiten habt ihr nciht. Vermutlich möchte euer AG die Zeit über die Stelle doppelt besetzen, damit die neue Kollegin eingearbeitet werden kann, das allerdings ist nur eine Vermutung.

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frager1

17.12.2008 um 17:34 Uhr

Teilzeit- und Befristungsgesetz

§ 18 Information über unbefristete Arbeitsplätze

Der Arbeitgeber hat die befristet beschäftigten Arbeitnehmer über entsprechende unbefristete Arbeitsplätze zu informieren, die besetzt werden sollen. Die Information kann durch allgemeine Bekanntgabe an geeigneter, den Arbeitnehmern zugänglicher Stelle im Betrieb und Unternehmen erfolgen.

Der befristet Beschäftigte sollte sich dann bei Eignung entsprechend bewerben.

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Kölner

17.12.2008 um 19:10 Uhr

@frager1 Warum nicht einfach dem Hinweis von Don Johnson folgen?

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