W.A.F. LogoSeminare

Umstellung des Schichtbetriebs zulässig?

F
fragender
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, Am Montag, dem 08.12.08 wurde uns in einem Abteilungsmeeting mitgeteilt, dass wir im neuen jahr "vorrübergehend" vom drei- in ein vierschichtsystem(von fünf auf sieben tage die woche- Betrieb) wechseln. Der Betriebsrat gab mir die Auskunft, er habe davon gehört, aber noch nichts zum unterzeichnen bekommen. Ist das zulässig? Nun ist mein erster Arbeitstag im neuen Jahr gleich am Wochenende, wo ich eigentlich frei habe! Sollte ich dann hingehen, oder hebel ich damit schon spätere Betriebsratsentscheidungen aus? Muss der Betriebsrat für den Beschluss dieses Schichtsystems zusammenkommen, oder kann einfach der Vorsitzende unterzeichnen? Wie schnell kann eine Sitzung einberufen werden?

Wenn der BR dem zustimmt, hab ich dann keine Verweigerungsmöglichkeit? Schließlich ist es meine Gesundheit und Freizeit, kann mir der BR dann noch irgendwie helfen?

6.40803

Community-Antworten (3)

P
pit47

17.12.2008 um 10:28 Uhr

Hallo fragender, hier hat der BR Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG. Diese Mitbestimmung muss in einem Beschluss des BR`s gefasst werden, der BRV kann dieses nicht allein entscheiden. Auch muss geklärt werden, wie es denn mit der Sonn- und Feitertagsarbeitsgenehmigung aussieht. Siehe auch § 6 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz. Die Arbeitszeit für Schichtarbeitnehmer ist nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen. Google mal dazu im Internet.

K
Kriegsrat

17.12.2008 um 11:08 Uhr

wenn der arbeitgeber die mitarbeiter darüber informiert, daß sich bei den arbeitszeiten etwas ab einem bestimmten zeitpunkt ändert ( AG schafft faktisch tatsachen)und der br mitteilt, "er habe davon gehört, aber noch nichts bekommen", dann, sorry, sollte er schleunigst aufwachen, da er hier offenbar gerade ganz heftig übergangen wird. aufgrund der eile wäre hier m.E. die erwirkung einer einstweiligen verfügung die richtige wahl, dem arbeitgeber zu untersagen, ohne zustimmung des br eine mitbestimmungspflichtige Angelegenheit einseitig neu zu regeln

F
fragender

18.12.2008 um 08:30 Uhr

Erstma danke für die info!

Jetzt stellt sich natürlich die entscheidende Frage, wonach der BR da entscheidet?

Ich hab ma so bei einzelnen BRmitgliedern rumgehört und die antwort ist dakönnen wir nichs machen das müssen wir genehmigen, wenn ich dann nachgefragt hab warum, dann hieß es , warum nich!

Also welche gründe sprechen dagegen, was kann man annführen? Wie gehts dann weiter?

Ihre Antwort

Verwandte Themen

Aufwendige Umstellung der Arbeitsabläufe - wie können wir den Arbeitgeber dazu bringen, über die Umsetzung eine Vereinbarung zu schließen?

Älter

Wir sind eine Pflegeeinrichtung mit etwas über 100 Bewohnern. Es wurde nach Prüfung Gesamtbetriebsrat eine computergestützte Pflegedokumentation installiert. Die Vorraussetzungen zur Umstellung auf e

Umstellung von Fest- in Wechselschicht - kann der BR das verhindern?

Älter

AG möchte von festen Schichten ( 4 Teams ) auf Wechselschicht ( 3 Teams ) umstellen. Kann der BR diese Umstellung verhindern ? oder hat der AG ein Direktionsrecht zur Umstellung ? Es wird alles mit BV

Umstellung von Voll- auf Teilzeit durch Arbeitgeber (BR Wahlvorbereitungen laufen - wie können sich die MitarbeiterInnen dagegen wehren?

Älter

Im Betrieb, ca. 500 Mitarbeiter sollen die meisten Mitarbeiter von 40 auf 22,5 h "umgestellt" werden. Da noch kein BR existiert - Wahlvorbereitungen laufen - ist meine Frage, wie sich die MitarbeiterI

Fehlerhafte Zeiterfassung durch Arbeitgeber - Wer haftet

Älter

Mal wieder eine Frage aus der täglichen Praxis. Ein Mitarbeiter (geschlechtsneutral zu sehen) hat eine Stundenerhöhung bekommen und der Arbeitgeber hat die neue Stundenzahl im elektronischen Zeiterfa

Zeiterfassung bei Krankheit

Älter

Ein Beschäftigter arbeitet am Tag X von 9 bis Y Uhr, danach geht er wegen Übelkeit zum Arzt und wird krank geschrieben. Diese AU reicht er ein und nun wird der Tag X in der Zeiterfassung auf Krank ges