​Guten Morgen,

ich bin als BR gerade in einer Zwickmühle.

Die GF will einen MA außerordentlich kündigen.

Der Grund für diese Kündigung ist absolut nachvollziehbar und - auch aus meiner Sicht - absolut vertretbar und richtig.

Hinzu kommt, dass auch die komplette Belegschaft froh wäre, wenn dieser MA nicht mehr hier arbeiten würde, weil er seit Jahren den Betriebsfrieden durch sein Verhalten (Schikanen gegen MA, unverschämtes Verhalten gegenüber Kolleg/-innen, barscher Ton... etc.) stört.

Ich hatte der GF gestern schon gesagt, dass es die Möglichkeit für den BR gebe, die 3-Tage-Frist (§ 102 Abs. 2 Satz 2 BetrVG) ablaufen zu lassen, ohne eine Reaktion, wodurch dann die Zustimmung erteilt sei. Die GF hat sich daraufhin auch nochmal bei einem Rechtsanwalt erkundigt.

Aufgrund der Tatsache, dass morgen die Frist für die außerordentliche Kündigung abläuft, bat mich dann eben die GF darum, schriftlich zu erklären, dass ich der außerordentlichen Kündigung nicht widersprechen werde.

Ich habe dazu im BetrVG nichts gefunden...

Daher nun meine Frage, ob eine solche Erklärung (kein Widerspruch) überhaupt als BR möglich ist und ob ich das in diesem speziellen Fall (siehe Erklärung oben) überhaupt machen kann oder ob ich mich damit auch als BR angreifbar mache?

Freue mich auf Eure baldige Antwort, da es wirklich eilt.

Danke und Gruß,
Pitter