Hallo zusammen,

ein Kollege hat mir seinen Bescheid über die Anerkennung seiner Gleichstellung (40% GdB) gegeben. Der Personalleiter möchte nunmehr gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen. Bei der Auskunft (Fragebogen des AA) durch die Personalabteilung wurden angegeben - hohe Fehlzeiten, jedoch keine Verlustgefahr des Arbeitsplatzes.

Kann der Arbeitgeber überhaupt gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen?
Ich meine nicht. Wenn doch, wo steht es?

Danke und bis bald