Einige Bereiche des Unternehmens (z. B. Buchhaltung, Personal etc.) werden zentralisiert. In diesen Fall betrifft es 10 Mitarbeiter, die zum Mutterkonzern dienstvertraglich übernommen werden. An Arbeitsort / Arbeitsaufgabe ändert sich nichts.

Ist dies eine Versetzung im Sinne § 99 BetrVG?