Hallo,

ich habe mal eine Frage. wir sind ein recht neuer Betreib (2,5 Jahre) und haben letzte Woche unseren ersten BR gewählt. Wir sind 35 Mitarbeiter. Gewählt wurden somit 3 Mitglieder sowie 2 Ersatzmitglieder (1 je Geschlecht). Nun miene Frage: unser Wahlvorstand ist der Mienung, dass die Ersatzmitglieder immer automatisch einsprngen, wenn ein BR Mitglied krank ist, Urlaub hat oder sonst wie verhindert ist. Wir ( die 3 Gewählten) warne eigentlich der Meinung, dass es hier nur um Nachrücker geht, falls einer von uns aus dem Betrieb ausscheidet. Bin eindeutig gewählt worden habe die Wahl angenommen, bin aber zur Zeit nach einer Knie OP nicht im Betrieb anwesend. Nun geht es um die erste Sitzung, die nun nach Aussage des Wahlvorstandes meine "Ersatzkollegin" für mich mitgestalten soll.

Ist das so korrekt?? Und unterleigen die Ersatzleute auch dem Kündigungsschutz? Dann wären wir ja wohl eher 5 statt 3 Mitglieder???

Bin etwas hilflos und freue mich auf etwas mehr Durchblick....