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Betriebsrat und Mehrarbeit § 37

D
Diva
Nov 2016 bearbeitet

Morgen!

Ich habe eine Frage zu § 37! Wir sind ein Betrieb mit 40 Angestellten und haben im April einen Betriebsrat gegrundet. Wir (BR) haben während dieser Zeit viel gearbeitet und dies aus betriebsbedingten Gründen häufig in userer Freizeit. Unsere Geschäftsführung hat uns aufgefordert diese Zeit (§ 37) zu dokumentieren. Wie machen wir das?

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Community-Antworten (3)

K
Kriegsrat

16.12.2008 um 12:30 Uhr

Wie werden den bei euch im betrieb üblicherweise die arbeitszeit oder evtl. anfallende überstunden dokumentiert ?

F
frager1

16.12.2008 um 14:28 Uhr

@Diva

einfach nur aufschreiben am Tag xy in der Zeit von xx bis yy BR-Tätigkeiten. Das was geht den AG nicht an.

Für diese Zeit gibt es dann Freizeitausgleich

P
Peanuts

16.12.2008 um 16:20 Uhr

"Wir (BR) haben während dieser Zeit viel gearbeitet und dies aus betriebsbedingten Gründen häufig in userer Freizeit. "

Na... ich würde bezweifeln wollen, dass Eure betriebsrätliche Freizeittätigkeit rein rechtlich gesehen wirklich betriebsbedingt war.

Freut Euch, wenn Euer AG diese Stunden einfach so anerkennt und dokumentiert die Zeiten wie zuvor beschrieben.

P.S. Die Lektüre einer Kommentierung zum § 37 Abs. 3 BetrVG wird dringend empfohlen.

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