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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Seminar abgelehnt

K
Karlmügge
Feb 2019 bearbeitet

Hallo, Ich habe mit einem weiteren Betriebsrat Kollegen einen Grundkurs (Betriebsverfassungsgesetz Teil 1) gebucht,dessen Kosten von der Personalabteilung nicht übernommen wird. Falls wir nun trotz der Verweigerung der Kostenübernahme fahren, stellt sich die Frage ob wir die Zeit des Seminars (4Tage) unentschuldigt gefehlt haben. Es ist sicher Ratsam sich die fehlende Arbeitszeit während des Seminars vom Vorgesetzten unterschreiben zu lassen aber was wenn auch der Vorgesetzte sich weigert?

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Community-Antworten (2)

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Catweazle

10.05.2018 um 01:07 Uhr

Bei einem Grundlagenseminare ist eine Genehmigung des Arbeitgebers oder Vorgesetzten nicht notwendig. Vorausgesetzt die Teilnahme zum Seminar wurde korrekt beschlossen und dem Arbeitgeber mitgeteilt. Er kann nur die zeitliche Lage ablehnen. Dann kann er die Einigungsstelle anrufen. Es gibt Seminaranbieter die die Schulung auch ohne Zusage des Arbeitgebers durchführen und das Prozessrisiko tragen.

K
kratzbürste

10.05.2018 um 10:24 Uhr

Sprich doch mal mit dem Seminaranbieter. Die kennen das Problem und können damit umgehen.

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