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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz - hat Eine/r von Euch mit seiner GF bereits irgendwelche Regelungen zu o.g. Gesetz getroffen (Kostenübernahme )?

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RolfH
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

hat Eine/r von Euch mit seiner GF bereits irgendwelche Regelungen zu o.g. Gesetz getroffen? Speziell auch evtl. zur Kostenübernahme der Grundqualifikation bzw. der Wiederholungsschulungen.

Info über Details wäre super - danke schon mal.

Grüße RolfH

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Community-Antworten (2)

R
Rocker

15.12.2008 um 20:27 Uhr

wir wollten das Thema auch angehen. Wir haben mit unserem Gewerkschaftssekretär gesprochen aber der hat uns jeden Mut genommen. Es gibt wohl ein paar Urteile dass der AG da nichts zahlen muss. Wir haben nun aber trotzdem das Gespräch mit unserem Chef gesucht. Er ist bereit ohne Anerkennung einer Rechtspflicht jetzt erst einmal zu zahlen. Aber eine BV oder so macht er nicht.

DAH
Der alte Heini

16.12.2008 um 01:56 Uhr

RolfH, Rocker Eure derzeit beschäftigten und vor dem 10.09.2009 eingestellten Kraftfahrer im Güterverkehr auf Lkw von mehr als 3,5 t zul. Gesamtgewicht müssen an keiner Grundqualifizierung teilnehmen. Sie müssten an einer Weiterbildungsmaßnahme erst ab 2016 Teilnehmen. Für Bussfahrer gilt gleiches, nur alles ein Jahr früher.

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