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Ärger mit dem AG, der die Aufrüstzeit und die Zeit, die der Bus vom Betriebshof zum Einsatzort braucht auch noch streichen will - was tun?

T
Truppmann
Jan 2018 bearbeitet

Hallo !!! Haben wieder einmal Ärger, Unter 26249 hatte ich unser Problem mit der Aufrüstzeit schon einmal Erwähnt. Es ist ja so das im Linienverkehr 15 Min. Aufrüstzeit gegeben sind um Fahrzeug Kontrolle durchzuführen u.den Fahrschein Drucker in Betrieb zu nehmen ( Papier Rollen Einlegen ,Linien Nr. Eingeben u.s.w.) Unser AG hat vor diese Zeiten nicht mehr zu bezahlen. Es kommt noch besser!!! weiterhin hat er vor die Zeit wo der Bus von Betriebshof zum Einsatzort braucht auch noch zu streichen. Unser BRV ist immer noch der Meinung man könnte den Drucker auch während der Fahrt Aufrüsten. Bitte um Eure Antworten Mfg Truppmann

8.17702

Community-Antworten (2)

L
Lotte

14.12.2008 um 12:41 Uhr

Truppmann, die Meinung Eures BRV ist nur maßgeblich, wenn die Mehrheit des Gremiums diese unterstützt. Vielleicht braucht Euer AG mal einen Dämpfer durch ein angestrebtes individualrechtliches Verfahren oder durch einen BR, der seine MBR wahrnimmt und handelt?

DAH
Der alte Heini

14.12.2008 um 17:53 Uhr

Truppmann was der BRV und der Betriebsrat sagt und meint ist erst einmal unerheblich. Wenn der Bus losfährt, ist DER FAHRER die verantwortliche Person und kein Betriebsrat und auch nicht der Arbeitgeber hat dem Fahrer da reinzureden. Der Gesetzgeber wird zuerst immer den Fahrer in die Verantwortung nehmen. Aussagen wie, der Chef hat gesagt ich soll keine Abfahrtskontrolle machen, oder, der Betriebsrat meint......., usw., schützen dich nicht.

Damit der Fahrer seiner Verantwortung gerecht werden kann, muss der AG entsprechend bezahlte Arbeitszeit für die Kontrollaufgaben die einem Fahrer obliegen, zur Verfügung stellen. Dazu gehört mindestens eine Überprüfung des Fahrzeugs auf die Betriebs- und Verkehrssicherheit. Nimmt ein Fahrer diese Überprüfung ernst, so dürfte eine "Abfahrtskontrolle" sicherlich eure 15 Min."Rüstzeit" schon ganz in Anspruch nehmen. Aus meiner sich ist diese "Rüstzeit" zu eng bemessen. Aussagen des Vorsitzenden,"man könnte den Drucker auch während der Fahrt aufrüsten", sind dumm und verantwortungslos.

Die Arbeitszeit beginnt wenn du mit deiner Arbeit beginnst. Du meldest dich zu Arbeitsbeginn bereit für die Übernahme des Fahrzeugs, somit beginnt dann auch deine Arbeitszeit. Das gilt neben der eigentlichen Fahrertätigkeit auch für die Vor- und Nacharbeiten. Du weißt, dass du ab dem Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme deine Arbeitszeit dokumentieren musst um diese den Kontrollbehörden auf verlangen vorzulegen. Hast du deine Arbeitszeit nicht ordentlich erfasst, wirst DU dafür zahlen.

Will der Arbeitgeber die von dir genannten Tätigkeiten nicht mehr bezahlen, so solltest du deine Vergütung, auch wenn dies eventuell mit dem BR vereinbart wurde, konsequent einfordern, wenn nötig auch mit der Hilfe des Arbeitsgerichts.

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