Sozialplan - wird nur auf die Vermögenswerte dieser einen GmbH zurückgegriffen oder die Finanzkraft des gesamten Konzerns zugrundegelegt?
Morgen zusammen ! Wird in einem Konzern mit mehreren selbstständigen GmbH , wenn eine dieser GmbH "dicht gemacht" werden soll, bei der Erstellung eines Sozialplans nur auf die Vermögenswerte dieser einen GmbH zurückgegriffen oder wird die Finanzkraft des gesamten Konzerns zugrundegelegt?
Community-Antworten (6)
13.12.2008 um 12:42 Uhr
Ich frag mich grad warum es einen BR interessieren sollte, wer in einem solchen Fall die "Zeche" bezahlt.
13.12.2008 um 14:34 Uhr
@trom-peter, ....letzteres....Sozialplandotierung erfolgt bei konzernverbundenen Unternehmen von der Mutter......
13.12.2008 um 16:26 Uhr
"..letzteres....Sozialplandotierung erfolgt bei konzernverbundenen Unternehmen von der Mutter......"
Ich steh grad auf dem Schlauch, aber Du wirst diese Aussage sicherlich untermauern können.
In mir bekannten Urteilen wird der "Berechnungsdurchgriff" jedenfalls an ein diverse Bedingungen geknüpft. Auch bemisst sich die Dotierung eines Sozialplans nicht von vornherein an der Finanzkraft eines Konzerns.
13.12.2008 um 17:32 Uhr
@nuss, meine Primärerfahrung, in einem ähnlich gelagerten Fall....Übertragung der Haftungsgrundsätze der allgemeinen Durchgriffshaftung auf konzernverbundene Unternehmen, brachte ein "Betriebsvereinbarungsbündel" das auf AGseite von Organmitgliedern der Konzernobergesellschaft für diese und zugleich in Vollmacht für die Tochtergesellschaften unterzeichnet wurde.....mit dem beherrschenden Unternehmen einerseits und dem KBR andererseits....und ja, diese waren an diverse Bedingungen geknüpft...
"Auch bemisst sich die Dotierung eines Sozialplans nicht von vornherein an der Finanzkraft eines Konzerns." sagte ich dies? Aber den Tatbestand der Beeinfussung magst du mir zugestehen.....
13.12.2008 um 20:52 Uhr
""Auch bemisst sich die Dotierung eines Sozialplans nicht von vornherein an der Finanzkraft eines Konzerns." sagte ich dies?
Ich wüsste nicht, wie man Deine erste Antwort ansonsten hätte verstehen sollen.
"Aber den Tatbestand der Beeinfussung magst du mir zugestehen....."
Lediglich eine MÖGLICHE Beeinflussung ...
13.12.2008 um 22:04 Uhr
@nuss, zum besseren Verständnis..Sozialplandotierung /Rahmensozialplan beinhaltet durchaus mehr als nur Finanzkraft....
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