Hallo,

eine Kollegin soll in absehbarer Zeit von unserer Zweigstelle in unsere Hauptstelle versetzt werden, da die Abteilung Einkauf zusammengelegt werden soll. Nun hat sie in der Zweigstelle andere Arbeitszeiten (dort übliche Arbeitszeiten, wie z. B. jeden Freitag um 13:30 h Feierabend) als in der Hauptstelle. Außerdem soll sie mit 2 anderen Kollegen und einem Azubi ein Büro teilen, jetzt hat sie ein Einzelbüro. Da sie schwerhörig ist, hat sie erhebliche Bedenken aufgrund der Nebengeräuche, die Störungen bei ihren Hörgeräten verursachen - Sind das Nachteile nach § 99 (2) Nr. 4???

Danke