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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Befristetes Arbeitsverhältnis - bis zu vier Jahren Verlängerung?

F
Frodo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, sind von einer Kollegin angesprochen worden, Sie hat in unserer Firma einen Standortwechsel bekommen und im Verlauf einen Abteilungswechsel vorgenommen. Arbeitsverlängerungen, 4x1/2-jährlich=zwei Jahre rum, Festeinstellung?Geschäftsleitung informirte Sie darüber, es gäbe eine Neureglung die besagt, bis zu vier Jahren Verlängerung 1/2-jährlich möglich über 50-jährige sogar fünf Jahre. Also wir kennen solch eine Reglung nicht! Könnt ihr uns da weiterhelfen, wo können wir da auf den neuesten Stand nachlesen? Danke MfG. Frodo

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Community-Antworten (2)

R
Ranger

12.12.2008 um 11:27 Uhr

Hi Frodo. Schau mal in das Teilzeit und Befristungsgesetz (Stand 19.04.2007). §14 (3). Da steht aber was vom 52. Lebensjahr(!!!)

P
Problembär

13.12.2008 um 21:33 Uhr

Bei Neugründung eines Unternehmens ist eine Befristung von bis zu 4 Jahren möglich.

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