Befristetes Arbeitsverhältnis - bis zu vier Jahren Verlängerung?
Hallo zusammen, sind von einer Kollegin angesprochen worden, Sie hat in unserer Firma einen Standortwechsel bekommen und im Verlauf einen Abteilungswechsel vorgenommen. Arbeitsverlängerungen, 4x1/2-jährlich=zwei Jahre rum, Festeinstellung?Geschäftsleitung informirte Sie darüber, es gäbe eine Neureglung die besagt, bis zu vier Jahren Verlängerung 1/2-jährlich möglich über 50-jährige sogar fünf Jahre. Also wir kennen solch eine Reglung nicht! Könnt ihr uns da weiterhelfen, wo können wir da auf den neuesten Stand nachlesen? Danke MfG. Frodo
Community-Antworten (2)
12.12.2008 um 11:27 Uhr
Hi Frodo. Schau mal in das Teilzeit und Befristungsgesetz (Stand 19.04.2007). §14 (3). Da steht aber was vom 52. Lebensjahr(!!!)
13.12.2008 um 21:33 Uhr
Bei Neugründung eines Unternehmens ist eine Befristung von bis zu 4 Jahren möglich.
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