Freigestellter BR und Rufbereitschaft?
Hallo Kolleginnen und Kollegen,
ich habe da mal ne ganz komische Frage. Neben unserem Werk gibt eine Firma, die ebenfalls einen BR hat. Der BRV ist freigestellt. Vor ein paar Tagen bin ich mit diesem per Zufall ins Gespräch gekommen. In dem Gespräch ging es auch um sogenannte Rufbereitschaft, Speziell hier der Winterdienst. Er sagte mir, dass er freiwillig von November bis März jeweils eine Woche pro Monat Winterbereitschaft macht, diese auch honoriert bekommt. Ich habe Ihm gesagt, dass das eigentlich nicht sein dürfte. Jetzt meine Frage, geht das überhaupt, wenn er freigestellt ist? Bei einem freigestellten BR hat der ArbG keine Weisungsbefugnis gegenüber diesem. Wenn er jetzt aber Winterbereitschaft macht, wird ja durch den ArbG angewiesen, das er zum Winterdienst in die Firma kommen muß. Ist das nicht ein Wiederspruch in sich? Oder habe ich einen Denkfehler? Wäre schön, wenn jemand was dazu wüsste.
Rapper22
Community-Antworten (2)
12.12.2008 um 13:11 Uhr
Warum sollte das nicht gehen, wenn das Gremium so einverstanden ist? Er hat eben für diese Zeit nur eine 3/4 Freistellung
12.12.2008 um 13:12 Uhr
Rapper, m.E. kommt es darauf an, ob er die Stunden zusätzlich vergütet bekommt. Den AV hat er ja weiterhin mit dem AG, kann also auch im Rahmen des ArbZG über der Freistellung hinaus für den AG tätig sein und sich das z.B. als Ü-Stunden vergüten lassen. Wenn er die Stunden von der Frteistellung abzieht oder seine BR-Tätigkeit vernachlässigt, hat das Gremium das Recht und die Pflicht zu handeln.
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