Hallo Kolleginnen und Kollegen,

ich habe da mal ne ganz komische Frage. Neben unserem Werk gibt eine Firma, die ebenfalls einen BR hat. Der BRV ist freigestellt. Vor ein paar Tagen bin ich mit diesem per Zufall ins Gespräch gekommen. In dem Gespräch ging es auch um sogenannte Rufbereitschaft, Speziell hier der Winterdienst. Er sagte mir, dass er freiwillig von November bis März jeweils eine Woche pro Monat Winterbereitschaft macht, diese auch honoriert bekommt. Ich habe Ihm gesagt, dass das eigentlich nicht sein dürfte.
Jetzt meine Frage, geht das überhaupt, wenn er freigestellt ist? Bei einem freigestellten BR hat der ArbG keine Weisungsbefugnis gegenüber diesem. Wenn er jetzt aber Winterbereitschaft macht, wird ja durch den ArbG angewiesen, das er zum Winterdienst in die Firma kommen muß. Ist das nicht ein Wiederspruch in sich? Oder habe ich einen Denkfehler?
Wäre schön, wenn jemand was dazu wüsste.

Rapper22