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Freistellung von Arbeitsleistung - kann BR Mitglied weiter an der BR Arbeit teilnehmen?

T
Torty
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wie schaut es aus wenn ein BR Mitglied unwiderruflich von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt wird, kann dieser dann weiter als volles BR Mitglied gerechnet werden und an der BR Arbeit teilnehmen?

Gruß Torty

4.89902

Community-Antworten (2)

K
krake

11.12.2008 um 15:23 Uhr

Ja, der AG kann bezüglich der Arbeitspflicht Weisungen geben oder auch wie in deinem Fall von der Arbeitspflicht befreien (unter Fortführung der Bezüge); jedoch ist dein Mandat als Betriebsrat davon unberührt. Sollte er dir Betriebsratsarbeit verbieten wollen, so stellt das behinderung der Betriebratstätigkeit dar und kann nach dem BetrVG entsprechend geahndet werden.

T
Torty

11.12.2008 um 15:27 Uhr

da sag ich mal Danke für die schnelle Antwort

Gruß Torty

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