Hallo zusammen,

darf der Betriebsrat Abmahnungen einfordern ?

Beispiel: Arbeitsverweigerung nach "abteilungsinterner Weihnachtsfeier".
Keine Reaktion / Sanktionen durch Abteilungsleiter.

In diesem Bereich laufen momentan betriebsbedingte Kündigungen, allerdings sind die o.g. Mitarbeiter hiervon aufgrund einer Sozialauswahl nicht betroffen. Die zu kündigen Arbeitnehmer sind pünktlich zum Dienst erschienen.

Danke