Erstellt am 11.12.2008 um 14:03 Uhr von krake
Wenn bei der Anhörung bezug auf Abmahnungen genommen wird, so sind sie Bestandteil des Anhörungsverfahrens und müssen dem Betriebsrat vorgelegt werden. Ansonsten kann der Betriebsrat mit den betreffende AN Einsichtnahme in die Personalakte nehmen.
Erstellt am 11.12.2008 um 14:19 Uhr von Igel
äähhh
OK,
kleines Kommunikationsproblem....
wir meinten nicht, dass wir bestehende Abmahnungen einsehen wollen, sondern dass wir fordern wollen, dass diese MA eine Abmahnung bekommen sollten.
Unsere Meining nach wird jetzt "guten" Mitarbeitern gekündigt ( Sozialauswahl), während andere sich alles rausnehmen können, ohne dafür mit Sanktionen belegt zu werden.
Somit müssen die gekündigten MA nun ausbaden, dass der AG in solchen Fällen bisher keine Sanktionen verhängt hat, und diese MA nun "angriffsfähig" wären.
Danke
Erstellt am 11.12.2008 um 15:20 Uhr von Mic34
Ich denke da der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht bei der Erteilung von Abmahnungen hat, kann und sollte er natürlich auch keine verlangen.
Zudem wurden ja scheinbar die "guten" über eine Sozielauswahl betriebsbedingt gekündigt, also nicht wegen etwaiger Verfehlungen verhaltensbedingt.
Das betriebsbedingte Kündigungen letztlich immer ungerecht sind, auch wenns (oder gerade weil) nach sozialen Gesichtspunkten geht, kann niemand verhindern. Der Gesetzgeber möchte ja mit diesen Vorschriften ein Stückweit erreichen, dass nicht grundsätlich die schwächeren AN, die auf dem Arbeitsmarkt kaum Chanchen haben rausfliegen und die jungen und billigen "Leistungsträger" bleiben.
Es ist eben immer fair oder unfair, je nachdem aus welchem Blickwinkel man es betrachtet.
Gruß
Mic
Erstellt am 11.12.2008 um 15:20 Uhr von ganther
@igel
der BR fordert Abmahnungen... welche Verständnis von BR-Arbeit habt ihr nur
Erstellt am 11.12.2008 um 16:13 Uhr von Bonita
Da kann ich mich der Meinung von ganther nur anschließen: Wer seid Ihr denn, die Betriebspolizei?
Und selbst, wenn es dem "Gerechtigkeitsempfinden" entspräche: Wegen einer einmaligen Abmahnung könnten die Kollegen sicher nicht gekündigt werden und die Sozialauswahl ausgehebelt werden.
Erstellt am 11.12.2008 um 19:00 Uhr von frager1
Habt ihr am besten mit Hilfe der Gewerkschaft einmal die Sozialauswahl auf Richtigkeit geprüft??
Erstellt am 12.12.2008 um 07:34 Uhr von Igel
Die Sozialauswahl habne wir von einem Arbeitsrechtler durchleuchten lassen, die ist OK.
Die "Arbeitsverweigerer" waren hier allerdings aufgrund Ihrer Betriebszugehörigkeit usw. nicht in Frage gekommen.