Arbeiten in der Freistellung - nach dem § 8 TzBfG?
Hallo, wir sind ein Krankenhaus und eine Mitarbeiterin möchte ab Mitte 2009 die Fachoberschule nachmachen und sich deshalb für diesen Zeitraum beurlauben lassen. Unsere PDL würde dieses auch machen. Ich habe Ihr geraten, nach dem § 8 TzBfG eine Verringerung der Arbeitszeit für den Zeitraum der Schule zu beantragen. Sie möchte bei uns lieber als geringfügige Aushilfe auf 400€ Kraft bei uns weiterarbeiten, um nicht so star die Stundenzahl arbeiten zu müssen. Ein anderer BR meint, dass, wenn Sie sich freistellen lässt, Sie nicht in unseren Haus als Aushilfe arbeiten darf. Ich kann leider nichts finden, wo Sie in der Freistellung Arbeiten darf. Über Antworten, wie man das Problem am besten für die Mitarbeiterin lösen kann wäre ich dankbar.
Community-Antworten (1)
14.12.2008 um 14:16 Uhr
Warum sollte sich die Kollegin freistellen lassen, wenn sie für die Zeit der Fachoberschule weiterhin als 400€ Kraft bei Euch arbeiten will?!
Es spricht nichts dagegen, für einen befristeten Zeitraum Teilzeitarbeit im Rahmen dieser 400€ vereinbaren zu können. Daher ist Dein Rat bzgl. des TzBfGes schon ganz richtig.
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