Erstellt am 11.12.2008 um 00:41 Uhr von nicoline
Marius,
Gegenfragen:
1. Was sind denn "normale" Verträge?
2. Warum muß er sich gehaltstechnisch nicht mehr an den BAT oder BMTG halten?
3. Woran will er sich denn in Zukunft halten?
Erstellt am 11.12.2008 um 10:29 Uhr von frager1
Dieses ist in vielen Betrieben üblich. Aber kein AN muss einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben. Der alte Arbeitsvertrag bleibt weiterhin gültig.
Ihr solltet euch Unterstützung der Gewerkschaft oder ggf. durch einen RA holen, welche genau prüfen dass durch den neuen Arbeitsvertrag keine Verschlechterungen erfolgen.
Erstellt am 11.12.2008 um 14:36 Uhr von marius
@nicoline,
1. er möchte ganz normale BGB Verträge wie Sie auch jetzt mit neuen Arbeitnehmern geschlossen werden
2. weil alle BAT und BMTG an den obersten Grenzen angekommen sind, für die Kollegen/innen gab es seit über 10 Jahren keine Tariferhöhnungen, er ist an keinen Tarif gebunden außerdem kann er dann Leistungsgerechter entlohnen,
3. in Zukunft wird er sich an keine Tarifverträge halten, mittlerweile überwiegt die Anzahl der MA mit einem "normalen Vertrag" und er möchte eine einheitliche Struktur
wir werden auf jeden Fall einen Sachverständigen dazuholen, um die Risiken bzw. die Vor und Nachteile einzuschätzen zu können