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betristete Arbeitsverträge

L
Laule
Nov 2016 bearbeitet

Guten Tag, wir haben die Anforderung einen betriesteten Vertrag zu verlängern. Das wäre nun das 5. Mal. Können wir da zustimmen, auch mit der Option das dann der Mitarbeiter einen ungefristeten Vertrag erhält, weil ja eine erneute Betristung nicht möglich ist??

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Community-Antworten (8)

M
mischkabär

25.09.2012 um 13:06 Uhr

Warum soll eine erneute Befristung nicht möglich sein?

R
rechtbekommen

25.09.2012 um 13:16 Uhr

Wurde und soll erneut mit Sachgrund befridtet werden? Also BR sollte zustimmen auch wenn Anspruch auf Entfristung besteht. Dann den AN aufklaeren und dann muss der auf Entfristung klagen. Denn wenn BR ablehnt gibt es ggf keinen neuen ArbV mehr.

N
Nubbel

25.09.2012 um 14:43 Uhr

rechtbekommen, warum sollte nicht erneut mit sachgrund befristet werden?

M
monalisa

25.09.2012 um 14:58 Uhr

@all, kann es nicht sein, dass man "Laule" erst mal fragen sollte, wie lange die 4 bisherigen Befristungen insgesamt gedauert haben? Laule, guck mal TzBFG - befristete Arbeitszeitverträge

N
Nubbel

25.09.2012 um 15:05 Uhr

sollte man dann nicht auch gleich fragen ob das befristungen mit sachgrund waren?

A
Angie

25.09.2012 um 15:34 Uhr

Bei insgesamt 5 Verlängerungen kann es nur ein Vertrag mit Sachgrund sein und dieser ist zeitlich nicht begrenzt und kann jederzeit mit neuem Sachgrund abgeschlossen werden. Die zeitliche Befristung eines Vertrages ohne Sachgrund geht nur über 2 Jahre und kann auch innerhalb dieses Zeitraumes nur 3 mal verlängert werden. LG Angie

W
Watschenbaum

25.09.2012 um 21:03 Uhr

der BR sollte grundsätzlich einen Teufel tun und vielleicht irgendwie ablehnen, weil Befristungen unwirksam wären oder ein evtl. Sachgrund - sofern er überhaupt im Vertrag genannt ist - angreifbar oder kritisch wäre

zustimmen (oder auch nichtäußern, kommt aus dasselbe heraus)

und den AN im persönlichen Gespräch ggfs. auf seine individualrechtlichen Möglichkeiten hinweisen bzgl. Entfristung, sofern die Umstände dafür sprächen

V
Valdi

26.09.2012 um 02:12 Uhr

@Laule, stimmt der Verlaengerung zu. Wie Angie schon schrieb, muss ein ueberpruefbarer Sachgrund vorliegen. Ich hoffe dass die befristeten Jahre, bei einer Festeinstellung dann angerechnet werden. Ausserdem, mit welchem Grund wollt ihr der Verlaengerung Widersprechen? Lg. Valdi

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