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Befristet beschäftigt;interne Bewerbung abgelehnt

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Diego83
Jan 2020 bearbeitet

Hallo Betriebsräte, ich bin derzeit befristet mit Sachgrund(Schwangerschaft, Mutterschutz) beschäftigt und gut in der Abteilung integriert und eingearbeitet. Habe mich auf eine unbefristete Stellenausschreibung ( intern und extern ausgeschrieben)der selben Abteilung beworben, Bewerbungsgespräch absolviert(BR war anwesend)- und Absage erhalten. Eingestellt wurde eine externe Bewerberin, die über 20 Jahre mehr Berufserfahrung verfügt(ist halt auch 20 Jahre älter als ich). Aus unserer Arbeitsvertragsordnunggeht eindeutig hervor, das interne befristete Bewerber bei Vergabe von Dauerarbeitsplätzen bevorzugt zu behandeln sind bei sachlicher und persönlicher Voraussetzung.Diese liegen bei mir vor, da ich sonst die aktuelle Stelle nicht bekommen hätte. Trotzdem hat unser BR der Einstellung der Externen zugestimmt!Ist das nicht eine eindeutige Benachteiligung? habe ich noch Chancen, mich gegen die bereits getätigte Einstellung zu wehren? Alle Kollegen hätten gerne mich auf der Stelle, statt dessen müssen wir jetzt mühsam eine neue Externe einarbeiten, völlig unsinnig! Ich wäre dankbar für eure Einschätzung!

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Community-Antworten (7)

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BRHamburg

26.01.2020 um 21:19 Uhr

Klar Antwort: Nein! Das interne Bewerbungen bevorzugt werden sollen, bei gleicher Eignung ist zwar eine nette Absicht. Aber der Arbeitgeber sieht hier nicht das die Eignungen bei dir und der neuen Kollegin gleich sind. Ihm sind die 20 Jahre Berufserfahrung den Aufwand des Anlehrns wert.

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Diego83

26.01.2020 um 21:45 Uhr

Lt. der Vertragsordnung ist aber der interne befristete bei ausreichend formaler Voraussetzung zu bevorzugen, es geht hier nicht um gleich/ besser ! Wozu gibt es denn überhaupt solche Regelungen!?

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celestro

26.01.2020 um 22:30 Uhr

Ich würde über diese Klausel mal mit dem BR sprechen. Schaden kann es ja nicht. Sofern diese Klausel aussagt, was Du darin siehtst, müssten sich BR und AG natürlich auch dran halten.

Und mal ehrlich ... bei den meisten Jobs ist das mit der Berufserfahrung eh nicht so wichtig.

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Diego83

26.01.2020 um 22:40 Uhr

Danke für die Antwort! Ich werde es ansprechen, damit es nächstes mal berücksichtigt wird. Für die jetzige Situation bringt es wohl nichts mehr? Es zeichnet sich übrigens bereits nach 3 Wochen ab, dass die Neue trotz fachlicher Erfahrung eher ungeeignet ist.es passt einfach nicht! Ich verstehe nicht warum AG es sich manchmal so schwer machen...

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Catweazle

26.01.2020 um 22:55 Uhr

Eine Benachteiligung halte ich für sehr wahrscheinlich. Die Berufserfahrung hat jedenfalls mit der Eignung nichts zu tun. Der Betriebsrat kann der externen Einstellung widersprechen. Dann müsste der Arbeitgeber die schlechtere Eignung beweisen. Dein Problem ist: der Betriebsrat kann aber er muss nicht widersprechen. Nach meiner Einschätzung lohnt ein Klage, bei einer Kündigungsfrist von einem Monat, nicht.

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Diego83

26.01.2020 um 23:10 Uhr

Danke für die Einschätzung. Ich habe beschlossen, mich zum Ende der Beschäftigung an den BR zu wenden und mich zumindestens zu beschweren, dass die Interessen der Mitarbeiter nicht gut vertreten werden... Die Einstellung kann ja jetzt nicht mehr rückgängig gemacht werden ? Allerdings hofft die Abteilung geschlossen, dass die externe innerhalb der Probezeit entlassen wird-das wäre das einfachste!!

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Diego83

27.01.2020 um 15:28 Uhr

Kann der BR im Nachhinein der Einstellung widersprechen? Habe erfahren, dass sie garnicht wussten, dass ich mich derzeit in befristeter Beschäftigung befinde! Es ist so unfair!

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