Erstellt am 26.01.2020 um 20:19 Uhr von BRHamburg
Klar Antwort: Nein!
Das interne Bewerbungen bevorzugt werden sollen, bei gleicher Eignung ist zwar eine nette Absicht. Aber der Arbeitgeber sieht hier nicht das die Eignungen bei dir und der neuen Kollegin gleich sind. Ihm sind die 20 Jahre Berufserfahrung den Aufwand des Anlehrns wert.
Erstellt am 26.01.2020 um 20:45 Uhr von Diego83
Lt. der Vertragsordnung ist aber der interne befristete bei ausreichend formaler Voraussetzung zu bevorzugen, es geht hier nicht um gleich/ besser !
Wozu gibt es denn überhaupt solche Regelungen!?
Erstellt am 26.01.2020 um 21:30 Uhr von celestro
Ich würde über diese Klausel mal mit dem BR sprechen. Schaden kann es ja nicht. Sofern diese Klausel aussagt, was Du darin siehtst, müssten sich BR und AG natürlich auch dran halten.
Und mal ehrlich ... bei den meisten Jobs ist das mit der Berufserfahrung eh nicht so wichtig.
Erstellt am 26.01.2020 um 21:40 Uhr von Diego83
Danke für die Antwort!
Ich werde es ansprechen, damit es nächstes mal berücksichtigt wird. Für die jetzige Situation bringt es wohl nichts mehr?
Es zeichnet sich übrigens bereits nach 3 Wochen ab, dass die Neue trotz fachlicher Erfahrung eher ungeeignet ist.es passt einfach nicht!
Ich verstehe nicht warum AG es sich manchmal so schwer machen...
Erstellt am 26.01.2020 um 21:55 Uhr von Catweazle
Eine Benachteiligung halte ich für sehr wahrscheinlich. Die Berufserfahrung hat jedenfalls mit der Eignung nichts zu tun. Der Betriebsrat kann der externen Einstellung widersprechen. Dann müsste der Arbeitgeber die schlechtere Eignung beweisen. Dein Problem ist: der Betriebsrat kann aber er muss nicht widersprechen. Nach meiner Einschätzung lohnt ein Klage, bei einer Kündigungsfrist von einem Monat, nicht.
Erstellt am 26.01.2020 um 22:10 Uhr von Diego83
Danke für die Einschätzung.
Ich habe beschlossen, mich zum Ende der Beschäftigung an den BR zu wenden und mich zumindestens zu beschweren, dass die Interessen der Mitarbeiter nicht gut vertreten werden...
Die Einstellung kann ja jetzt nicht mehr rückgängig gemacht werden ?
Allerdings hofft die Abteilung geschlossen, dass die externe innerhalb der Probezeit entlassen wird-das wäre das einfachste!!
Erstellt am 27.01.2020 um 14:28 Uhr von Diego83
Kann der BR im Nachhinein der Einstellung widersprechen?
Habe erfahren, dass sie garnicht wussten, dass ich mich derzeit in befristeter Beschäftigung befinde!
Es ist so unfair!