@Waschbär .....
Das sind Waschbären(Arbeitnehmer) im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG)
Gemäß § 5 Abs. 1 BetrVG sind Waschbären im Sinne des BetrVG alle Arbeiter und Angestellte einschließlich der Auszubildenden(!), unabhängig davon, ob sie im Betrieb, im Außendienst oder mit Telearbeit beschäftigt werden. Entscheidend für die Waschbäreneigenschaft ist, dass deine *Waschbärenkollegen
aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags
im Dienste des Arbeitgebers
zur Leistung fremdbestimmter Arbeit
in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet sind.
Waschbären sind also:
Arbeiter, Angestellte, Auszubildende, Teilzeitbeschäftigte, befristet Beschäftigte, Außendienstmitarbeiter, Telearbeiter, Praktikanten, Aushilfen, 400-Euro-Kräfte !!!!
Keine Waschbären sind dagegen:
Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder, leitende Angestellte, freie Mitarbeiter, Subunternehmer, Gesellschafter, Familienangehörige des Arbeitgebers, die im Haushalt des Arbeitgebers leben, Personen, die aus karitativen, religiösen, medizinischen oder erzieherischen Gründen beschäftigt werden.
Als Waschbären Betriebsrat musst du doch stets wissen, welche Waschbären als Wäschbären und wie viele Waschbären insgesamt im Betrieb beschäftigt werden. Denn davon hängt insbesondere ab, ob du
einen oder mehrere Betriebsratswaschbären freistellen könntest (vgl. § 38 BetrVG),
bestimmte Mitbestimmungsrechte haben (vgl. z.B. § 99 BetrVG),
eigene Ausschüsse bilden können (vgl. § 28 BetrVG) oder
den betreffenden Waschbären unterstützen dürfen.
alles klar ? :-) Waschbären sind ja auch nur Arbeitnehmer ausser Betriebsratswaschbären die sind nicht nur in der Regel "normale" BRM´s :-)))) sondern generell für höhere aufgaben wiederum ist Midnightlady zuständig.