Betriebsversammlung - nur Arbeitnehmer im Sinne des BetrVg einzuladen?
Sind bei der Betriebsversammlung nur Arbeitnehmer im Sinne des BetrVg einzuladen, oder Zivis, Kurzzeitpraktikanten, 1- Euro.......etc???
Community-Antworten (5)
10.12.2008 um 12:29 Uhr
Natürlich nur Arbeitnehmer im Sinne des BetrVG...
Dazu hilft ein Blick in den Fitting o.ä.:
Zu §5 unter "Nicht-Arbeitnehmer nach allgemeinen Grundsätzen":
Zu den AN gehören nicht ... Beamte und Beamtenanwärter, Soldaten, Zivildienst.
Personen die in Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung beschäftigt sind, sind AN
Nicht erwähnt sind Praktikanten - Da wäre IMHO zu prüfen, ob sie nach §5 (3) 3. zu ihrem Erwerb beschäftigt werden, sprich dafür bezahlt werden. Dann würde ich sie als AN ansehen. Pflichtpraktika, die i.d.R. nicht bezahlt werden zählen dann wohl eher zu den nicht-AN.
Aber wollt Ihr das selber klären? Ladet doch einfach ein - wenn's dem AG nicht passt, das diese Personengruppen eingeladen sind, wird er Euch das schon mitteilen. Bei uns gabs deswegen noch nie eine Frage und/oder Beschwerden.
10.12.2008 um 12:34 Uhr
@RAKO, ich kann mich so dunkel erinnern, dass es im BetrVG einen § 42 gibt.... Möchtest du nicht mal nen Blick reinschmeissen? ;-))
10.12.2008 um 13:03 Uhr
@otto s,
die 1 € Jobber heiss nun Aktiv Jobber .-)
Stichwort Arbeinehmer ist wer einen Arbeitsvertrag hat ...... Einstellung Mit Bestimmung ....
@Rako, den Satz Ladet doch Ein ...... mach mal lieber nicht so. die Betriebsversammlung ist eben NICHT öffentlich.
10.12.2008 um 13:15 Uhr
@Waschbär ..... Das sind Waschbären(Arbeitnehmer) im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) Gemäß § 5 Abs. 1 BetrVG sind Waschbären im Sinne des BetrVG alle Arbeiter und Angestellte einschließlich der Auszubildenden(!), unabhängig davon, ob sie im Betrieb, im Außendienst oder mit Telearbeit beschäftigt werden. Entscheidend für die Waschbäreneigenschaft ist, dass deine *Waschbärenkollegen
aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienste des Arbeitgebers zur Leistung fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet sind.
Waschbären sind also:
Arbeiter, Angestellte, Auszubildende, Teilzeitbeschäftigte, befristet Beschäftigte, Außendienstmitarbeiter, Telearbeiter, Praktikanten, Aushilfen, 400-Euro-Kräfte !!!!
Keine Waschbären sind dagegen:
Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder, leitende Angestellte, freie Mitarbeiter, Subunternehmer, Gesellschafter, Familienangehörige des Arbeitgebers, die im Haushalt des Arbeitgebers leben, Personen, die aus karitativen, religiösen, medizinischen oder erzieherischen Gründen beschäftigt werden.
Als Waschbären Betriebsrat musst du doch stets wissen, welche Waschbären als Wäschbären und wie viele Waschbären insgesamt im Betrieb beschäftigt werden. Denn davon hängt insbesondere ab, ob du
einen oder mehrere Betriebsratswaschbären freistellen könntest (vgl. § 38 BetrVG), bestimmte Mitbestimmungsrechte haben (vgl. z.B. § 99 BetrVG), eigene Ausschüsse bilden können (vgl. § 28 BetrVG) oder den betreffenden Waschbären unterstützen dürfen.
alles klar ? :-) Waschbären sind ja auch nur Arbeitnehmer ausser Betriebsratswaschbären die sind nicht nur in der Regel "normale" BRM´s :-)))) sondern generell für höhere aufgaben wiederum ist Midnightlady zuständig.
11.12.2008 um 12:49 Uhr
@Mona-Lisa
Was soll ich aus §42 anderes entnehmen? "... besteht aus den Arbeitnehmern des Betriebes ...". Hab ich was anderes gesagt?
Und §5 zitiere ich nicht nochmal, hat Soenke schon gemacht. Der Rest stammt aus dem Fitting.
Der Grundsatz der NIcht-öffentlichkeit spricht meiner Aussage "ladet doch ein" nicht entgegen. Nicht öffentlich heißt nur, wer nicht geladen ist darf nicht teilnehmen - wen der BR einlädt entscheidet er selbst, solange die betreffenden einen Bezug zum Betrieb haben (Fitting RN 20 zu §42). Selbst betriebsfremde Gäste sind erlaubt, wenn der AG nichts dagegen hat (RN 21).
Das Problem Arbeitnehmer stellt sich nur in einer Frage: AN des Betriebes bekommen Lohnfortzahlung und haben das Recht während der BVers nicht zu arbeiten, für nicht AN gibt es keine Lohnfortzahlung und es kann Ärger geben, wenn sie nicht arbeiten! Aber deswegen: Soll doch der AG klären, wer in seinen Augen kein AN ist.
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