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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Darf man sich selbst wählen ??? (Vorstand ... eigene Stimme abgeben)

S
Spikelee
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir haben soeben einen neuen BR (7 Mtgl.) gewählt und wir fragen uns jetzt, ob diejenigen, die sich für einen der Vorstandsposten zur Wahl stellen, ebenfalls eine Stimmabgabe für sich selbst durchführen dürfen? Meines Erachtens sind diejenigen, die persönlich betroffen sind, von der Abstimmung ausgeschlossen.

Da das Wahlergebnis (4 Listen und je 3 von 2 Listen, einer von der 3ten=7) recht knapp war, steht es nun 3:3. Nun fehlt die entscheidene Stimme. Darf man sich selbst wählen (an der Abstimmung teilnehmen)?

Wäre für eure schnelle Antwort echt dankbar.

Gruß Spikelee

17.22404

Community-Antworten (4)

D
DonJohnson

08.12.2008 um 21:58 Uhr

Was für einen Vorstand meinst du? Aber eigentlich relativ egal. Klar kann man wenn man z.B. für den Vorsitzenden kandidiertttt, selber abstimmen, warum auch nciht?

F
frager1

08.12.2008 um 22:19 Uhr

Wenn Du die Wahl/Abstimmung zum BR-Vorsitzenden Stellvertreter usw. meinst, darf man auch für sich slebst stimmen. Ist oftmals sogar sinnhaft bei knappen Mehrheiten. Gleiches gilt bei der Wahl/Abstimmung der Freigestellten, BA usw.

K
kikou

08.12.2008 um 23:02 Uhr

adenauer wäre nie kanzler geworden wenn er sich nicht selbst gewählt hätte!! wenn mann/frau sich nicht selbst die eigene stimme gibt, braucht mann/frau sich auch nicht aufstellen zu lassen!

I
investigator

09.12.2008 um 14:26 Uhr

Was Du meinst, heißt im BR Deutsch Verhinderung. Verhindert ist man nur in Angelegenheiten, die das individuelle Arbeitsverhältnis betreffen also z.B. Versetzung, Eingruppierung etc. Ein BR Mitglied darf mitabstimmen wenn es z.B. um den BR Vorsitzenden, Stellvertreter etc. geht.

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