BRV geht in Rente
Unser BRV geht am 01.04.in Rente. Da er noch Urlaubsanspruch hat, wird er ab dem 23.03. nicht mehr im Hause sein. In der Regel wird dann neu gewählt. Nun teilte er dem Gremium mit, dass er am 17.03. sein Amt niederlegen wird und eine Neuwahl auf die Tagesordnung setzen will, da er den neuen BRV mitwählen möchte. Unser BRV ist freigestellt, daher wohl auch die Amtsniederlegung 1 Woche vor seinem Urlaub. Nun die Fragen : Kann der BRV in einer Sitzung sein Amt niederlegen und gleichzeitig eine Neuwahl auf dieTagesordung setzen ? In der Regel macht das doch der Stellvertretende. Und zweitens nimmt er seinem offiziellen Nachfolger die Chance sich ebenfalls aufstellen zu lassen bzw. das Wahlrecht.
Community-Antworten (21)
23.01.2020 um 21:28 Uhr
Stupsi12345 Und zweitens nimmt er seinem offiziellen Nachfolger die Chance sich ebenfalls aufstellen zu lassen bzw. das Wahlrecht Wie kommst du darauf, dass er sich nicht aufstellen lassen kann, bzw. dass ihm das Wahlrecht genommen wird?
23.01.2020 um 21:49 Uhr
Wenn er sein Amt niederlegt hat er mit der Tagesordnung nichts mehr zu tun. Jedenfalls wird er die Wahl nicht als Vorsitzender erleben. Du hast schon recht, die Wahl muss der Stellvertreter durchführen.
23.01.2020 um 22:12 Uhr
Catweazle deswegen kann er sich doch trotzdem zur Wahl stellen.
23.01.2020 um 22:28 Uhr
Nicoline, die Frage macht nur Sinn wenn man das Wort Nachfolger durch Nachrücker ersetzt.
24.01.2020 um 00:31 Uhr
Häääää????? Ääääääähm, stimmt, jetzt ist der Groschen doch gefallen. ?
24.01.2020 um 00:53 Uhr
Der BRV könnte auch noch etwas eher sein BRV-Amt niederlegen und würde damit eine Neuwahl des BRV durch den Stellvertreter erzwingen. Legal ist das ... aber natürlich nicht die feine englische Art. Daher liegt es jetzt am Gremium, dem "noch"-BRV die Tür zu zeigen, bzw. ihm klar zu machen, das er in Rente geht und mit der Nachfolge nichts mehr am Hut. Das er sich also doch bitte raus halten soll. Soviel Eier müßtet Ihr halt nur haben.
Und wenn es dafür nicht reicht ... sagt dem BRV, das Ihr nach seinem Weggang nochmal neu wählt und seine Idee somit eh wertlos. Vielleicht läßt er es ja dann sein.
24.01.2020 um 08:52 Uhr
Wieso der Aufstand? Er legt sein Amt nieder. Dann übernimmt sein Stellvertreter die Sitzungsleitung. Dann wird gewählt. Jeder BR kann wählen wen er möchte. Wo ist das Problem?
24.01.2020 um 10:31 Uhr
"Wo ist das Problem?"
Startpost gelesen? Der BRV geht in Rente. Sobald er weg ist, rückt jemand in den BR nach:
1.) Was hat der alte BRV für ein (moralisches) Recht mitzubestimmen, wer nach ihm den Job macht?
2.) Der Nachrücker könnte ja auch BRV werden (wollen). Den kann aber niemand wählen, wenn zur Wahl der alte BRV noch im Rat sitzt.
24.01.2020 um 10:58 Uhr
Wenn der BRV sein Amt niederlegt, kann er nicht gleichzeitig eine Neuwahl auf die TO setzen. Wenn der Stellvertreter das Spielchen nicht mitmachen will, lädt er zur nächsten Sitzung mit TO-Punkt Neuwahl des BRV nach dem Ausscheiden des BRV.
24.01.2020 um 11:37 Uhr
"Wenn der BRV sein Amt niederlegt, kann er nicht gleichzeitig eine Neuwahl auf die TO setzen."
Wie kommst Du auf die Idee? Er setzt eine Neuwahl auf die TO und wenn dieser TO-Punkt kommt, legt er sein Amt nieder. Soll der TO-Punkt sich dann Deiner Meinung nach in Luft auflösen?
24.01.2020 um 11:50 Uhr
Soll der TOP sich in Luft auflösen? Wenn der Stellvertreter nicht bereit ist die Leitung der Sitzung zu übernehmen. Ich denke, er ist dazu auch nicht verpflichtet.
24.01.2020 um 11:59 Uhr
Zitat von Stupsi12345: "Kann der BRV in einer Sitzung sein Amt niederlegen und gleichzeitig eine Neuwahl auf dieTagesordung setzen?"
Kann er schon, er muss ja nur die 2 Punkte Rücktritt BRV und Neuwahl BRV auf die TO setzen. Nur hilft ihm das nicht, wenn Ihr das wirklich verhindern wollt. Bevor neu gewählt werden kann muss der BRV erst zurücktreten, wenn der BRV zurücktritt übernimmt sein Stellvertreter die Leitung der Sitzung, damit kann er die Sitzung unterbrechen bzw. vertagen und für die Fortsetzung einen Termin festlegen an dem der ehemalige BRV schon im Urlaub und damit verhindert ist.
24.01.2020 um 12:06 Uhr
"Wenn der Stellvertreter nicht bereit ist die Leitung der Sitzung zu übernehmen. Ich denke, er ist dazu auch nicht verpflichtet."
Der Stellvertreter übernimmt die Amtsgeschäfte, wenn der BRV verhindert ist. Sicher auch im Falle eines Rücktritts vom BRV-Amt. Wieso sollte der Stellvertreter dann nicht verpflichtet sein, die Leitung der Sitzung zu übernehmen?
"damit kann er die Sitzung unterbrechen bzw. vertagen und für die Fortsetzung einen Termin festlegen an dem der ehemalige BRV schon im Urlaub und damit verhindert ist."
wenn die Neuwahl der TOP Punkt 1 ist und die Sitzung z.B. auf 2 Stunden angesetzt, so hat der Stellvertreter mMn keinen Spielraum für eine Vertagung.
24.01.2020 um 12:24 Uhr
hatten wir auch, der BRV ist Anfang der Sitzung zurück getreten und musste danach zu einem Arzttermin :-) ein Scherlm wer... Der Nachrücker war da und das "neue" Gremium hat den neuen Vorsitzenden gewählt. Ja da muss der alte BRV auch mitspielen.
24.01.2020 um 12:34 Uhr
"und musste danach zu einem Arzttermin"
er kann auch einfach vom BR-Amt zurücktreten, dann braucht man sich nicht so ne bekloppte Ausrede ausdenken. Wird hier nur daran scheitern, dass der "Noch"-BRV ja den neuen BRV mitwählen möchte. Warum auch immer ....
24.01.2020 um 12:42 Uhr
"Wie kommst Du auf die Idee? Er setzt eine Neuwahl auf die TO und wenn dieser TO-Punkt kommt, legt er sein Amt nieder. Soll der TO-Punkt sich dann Deiner Meinung nach in Luft auflösen? " Eine Neuwahl kann mMn erst auf die TO gesetzt werden, wenn der Posten vakant ist. Der TOP löst sich zwar nicht in Luft auf, er muss aber nicht bearbeitet werden. Genauso, wie wenn der BRV einen Punkt auf die Tagesordnung setzen würde, der in einer BR-Sitzung gar nichts zu suchen hat. Wenn der BRV also in der Sitzung seinen Rücktritt erklärt, übernimmt der Stellvertreter die Sitzungsleitung und lädt zur nächsten Sitzung mit dem TOP "Wahl des Betriebsratsvorsitzenden" ein.
Der BRV kann natürlich einfach kurz vor der Sitzung seinen Rücktritt erklären. Der Stellvertreter muss dann die Wahl auf die TO setzen.
24.01.2020 um 13:01 Uhr
"Eine Neuwahl kann mMn erst auf die TO gesetzt werden, wenn der Posten vakant ist."
Er weiß ja, das er auf der Sitzung das Amt niederlegen wird. Außerdem ... wenn ein BR den BRV abwählen möchte ... würde das nach Deiner Auffassung überhaupt nicht funktionieren, oder?
Denn auch eine ausreichende Anzahl an BRM, die eine Neuwahl auf die TO bringen wollen würden, müssten ja dann scheitern, weil der Posten überhaupt nicht vakant ist. ;-)))
24.01.2020 um 13:15 Uhr
Die müssten dann auch erst einmal die Abberufung des Vorsitzenden auf die TO setzen. :-) Aber Du hast recht, wahrscheinlich habe ich mich da gedanklich ein bisschen festgefahren.
24.01.2020 um 14:12 Uhr
Alles in Allem immer wieder erschreckend. Auch bei uns BRs geht es scheinbar dauernd und tricksen, tauschen und tarnen, selbst innerhalb des Gremiums. Irgendwie traurig, der Gegner sollte doch eigentlich an anderer Stelle gesucht werden
24.01.2020 um 14:36 Uhr
also das finde ich jetzt ein bisschen sehr "Schwarzmalerei" angesichts eines einzelnen BRV, der ggf. nach vielen Jahren im Vorsitz das Amt einfach nur in gute Hände geben möchte.
24.01.2020 um 15:12 Uhr
Ich denke auch @celestro. In einem gut miteinander arbeitenden Gremium ist der geschilderte Ablauf nahezu ideal (oft verabschiedet sich der BRV ja noch als BRV in die Rente). Wenn allerdings der BR eher gespalten ist mit knappen Mehrheitsverhältnissen mal in die eine oder die andere Richtung sollte natürlich der neue BRV von den verbliebenden + dem neuem BRM gewählt werden.
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