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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betrug oder legitim - BR-Arbeit als Freizeitausgleich?

C
campino
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Leute, in unserem Gremium haben wir mit einer Kollegin zu kämpfen, die die Betriebsratsarbeit als vorteil sieht, für sich einiges an Freizeit rauszuholen.(Fahrtzeiten zur Sitzung werden großzügig angerechnet, es werden auch schon mal Zeiten für die Beratung der Kolleginnen eingeschoben, die dann sehr großzügig gehandhabt werden). Nach der letzten Sitzung ist sie erst 4 Stunden später wieder am Arbeitsplatz erschienen mit der Entschuldigung "die Sitzung hat länger gedauert". Weder beim AG noch bei der BRV hat sie sich jedoch gemeldet und BR-Arbeit angemeldet. Ihre Mogeleien kommen aber immer durch Zufall heraus.Für mich ist das Betrug am Arbeitgeber und Täuschung der Kolleginnen. Wie seht ihr das? Wie soll ich mich als BRV verhalten? Gruß campino

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Community-Antworten (6)

P
pirat

18.02.2008 um 23:19 Uhr

@campino mit Kolleginnen im BR kämpft man nicht! Vorrausgesetzt es stimmt alles und ist belegbar....Klare Worte, Klare Ansage....wenn dann....heißt.... bei Wiederholung- Konzequenzen! Probleme können nur durch Einsicht gelöst werden. Basta!

D
DonJohnson

18.02.2008 um 23:54 Uhr

Oh schweres Thema mit diesen Infos. Also erstens bestimmt jedes Mitglied seine BR Arbeit selbst. Hierfür bedarf es keinen gesonderten Beschluß .... außer... z.B. Werksbegehung usw. Aber davon reden wir nicht. Ich würde aufpassen mit Äußerungen, die vielleicht Vorgesetzte machen (die Sitzung hat länger gedauert). Vielleicht sind die Worte so nciht gefallen. Ein BRM muß seine BR Arbeit weder beim AG noch beim BRV anmelden, es sei denn, der Chef ist direkter Vorgesetzter (also in kleinen Firmen). Sollte das BRM sich nicht richtig abgemeldet haben (wie in der Firma üblich) so müßt ihr das BRM darauf hinweisen. Wie du dich als BRV verhalten solltest, solltest du eigentlich als BRV wissen. Hast doch das Wissen und bestimmt schon diverse Seminare besucht. Du bist also geschuhlt und weißt, dass du jeden und alles entlassen mußt, was nciht bei 3 auf den Bäumen ist. Ach warte mal, da war noch was - da gibt es irgendwas was dagegen spricht (außer gesundem Menschenverstand). Ich komme da nicht drauf, vielleicht helfen mir die Kollegen hier!!!!

DAH
Der alte Heini

19.02.2008 um 01:35 Uhr

Don Johnson BRAVO, so kann ich mir meinen Text sparen.

campino Im übrigen hat die Kollegin das recht auf IHRE EIGENE Betriebsratsarbeit. Und dazu gehört auch das persönliche Vorbereiten und Nachbereiten von Betriebsratssitzungen und das auch wenn es 4 Std dauert. Wenn Du schlau bist kümmerst Du dich um deinen eigenen Kram, denn das ist eine Sache die nur der Kollegin etwas angeht. Wenn der AG das verhalten der Kollegin nicht in Ordnung findet, dann soll er selber was unternehmen, oder seit ihr der Handlanger des Arbeitgeber.

A
azu

19.02.2008 um 08:58 Uhr

Guten Morgen, also ich muss campino recht geben! es kann nicht sein das jemand das Betriebsratsmandat derart ausnützt. Man hat es schließlich um die Kollegen gegenüber den AG zu vertreten. Ich bin ebenfalls BRM in einer ähnlichen Firma (ca. 200MA, GmbH im Konzern) soviel hat man da nicht zu tun das man als einziger 4 Stunden später wieder zurück an den Arbeitsplatz kommt.

Mein Tipp: Sprich die Kollegin offen darauf an und frag sie ob Du ihr helfen kannst bei der nachbereitung. Und mach sie auch auf evtl. Konsequenzen aufmerksam. Denn Zeitbetrug ist auch einem BRM nicht erlaubt!

Schönen Tag noch Azu

F
Frenny

19.02.2008 um 08:58 Uhr

Hallo, Do johnson und Heini Entschuldigung Der alte Heini. Ihr findet die richtigen Worte zu klaren Aufgabenstellung und Verhaltensmuster von BRM. Ich wünsche mir auch für unser Gremium den klaren Menschenverstand. Man soll sich immer der Aufgabe bewußt sein, die man mit dem Ehrenamt angetreten hat. Frenny

B
Barbara

19.02.2008 um 10:52 Uhr

Hallo

BR- Arbeit ist schon ein Ehrenamt d.h. soll für alle die sie verrichten eine Ehre sein. Ist aber noch lange keine Arbeit in der Freizeit. der Gesetzesgeber sagt eindeutig , dass die BR-Arbeit in der Arbeitszeit zu verrichten ist. Wenn das aus betriebsbedingten Gründen ( z.B. Schichtarbeit) nicht möglich ist, ist sie trotzdem als Arbeitzeit zu berechnen. Dazu werden auch ( außer Sitzungszeiten) Fahrzeiten, Gesprächszeiten mit Kollegen,Informationen sammeln , Vor- und Nacharbeit usw gerechnet. Jedes BRM arbeitet einverantwortlich. Muss aber bedenken, dass die Arbeit erforderlich sein muss. Jedes BRM muss im Notfall ( nur vor Gericht) nachweisen können, dass er auch in der( in Frage gestellten) Zeit erforderliche BR- Arbeit gemacht hat. Wie der Pirat schon gesagt hat "mit Kolleginnen im BR kämpft man nicht! Aber falls iht denkt, dass die Kollegin etwas falsch macht, muss man sie darauf hinweisen und auch schützen ( es könnte sein , dass sie nicht weiß, wie man sich korrekt von der Arbeitsstelle abmeldet, was zu erferderlichen BR- Arbeit gehört usw). Und ihr sollt euch endlicht schlau machen wann BR- Arbeit als Arbeitszeit angerechnet werden muss und was als erferderlich gesehen wird. In der Freizeit seid ihr nur Müller, Meier , Schulze. Das würde noch fehlen, dass mir mein Arbeitgeber oder auch Betriebsrat sagen würde, was in meine Freizeit machen soll. Betriebsräte seid nur in der Arbeit und nur während der Arbeitszeit.

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