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Anschaffung eines Gerätes aufgrund eines Attests eines Mitarbeiters?

K
kroppach
Jan 2018 bearbeitet

Ein Kollege hat von einem Arzt aufgrund von auftretenen Schmerzen ein Attest ausgestellt bekommen. Hintergrund ist das schiefe sitzen des Kollegen aufgrund eines übergroßen Monitors der nicht anders auf seinem Tisch platziert werden kann. Mit diesem Attest soll nun der Arbeitgeber veranlaßt werden einen neuen Flachbildschirm anzuschaffen, damit dieser zum korrekten Sitzen am Arbeitsplatz auf dem Tisch platziert werden kann. Der Arbeitgeber hat nach zwei Wochen noch immer nichts unternommen. Muss er nach Ausstellung eines Attest tätig werden? oder obliegt es seiner Entscheidungsgewalt alleine? Zudem wird das Attest nun schon in diversen Avteilung herumgereicht, da die Zuständigkeiten hier nicht geklärt sind. Allein dies erscheint mir sehr fragwürdig da es sich um Angestelltendaten handelt die stark geschützt sind. Hat jemand eine Idee zu diesem speziellen Thema?

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Community-Antworten (6)

P
pirat

12.09.2007 um 20:13 Uhr

Ahoi,"kroppach" ,

....eines übergroßen Monitors ....

wie wäre es mit einem Kleineren Monitor?

I
Immie

12.09.2007 um 20:23 Uhr

@kroppach Schau doch mal in die Bildschirmarbeitsverordnung.

K
kroppach

13.09.2007 um 10:45 Uhr

Vielleicht habe ich das Problem nicht ausreichend geschildert: der Arbeitgeber will trotz Attest nichts unternehmen und schiebt die Entscheidung für den Kauf eine neuen, auch kleineren Monitors bis zum Vorstand hinauf! Wir reden hier über 300,-EUR. Meine Frage ist doch nur, ob aufgrund eines ärztlichen Attestes der Arbeitgeber regieren MUSS, nicht was er für ein Gerät kaufen soll...

In der Bilschirmarbeitsverordnung steht über die Anwednung eines Attestes leider auch nix.

P
pirat

13.09.2007 um 11:13 Uhr

Ahoi, "kroppach",

was steht denn in dem Attest drin? Rückenpropleme???? Willkommen im Club!!! Unter ganz besonderen Vorraussetzungen könnte eine ergonomischere Sitzhaltung schon für Linderung sorgen, oder ein Orthopäde. Das Attest wird für die Anschaffung eines Flachbildschirmes nicht reichen. Denn die gibt es nicht auf Rezept!

S
see-see

13.09.2007 um 11:48 Uhr

Ich würde den Kollegen darauf hinweisen, dass er "von seinem Arzt überprüfen lassen" kann, ob er überhaupt arbeitsfähig ist oder aber arbeitsunfähig geschrieben werden kann / muss, wenn er Rückenschmerzen hat. Je nach dem wird sich der AG sicher fragen, was wirtschaftlicher ist: die Kosten für den Arbeitsausfall des Kollegen oder der neue Monitor...

Das Attest denke ich nützt nicht viel, höchstens als Argument dafür, den AG davon zu überzeugen, dass die Arbeitsausfälle des Kollegen wegen Rückenschmerzen gemindert werden können, wenn ein neuer Monitor zur Verfügung stünde... juristisch relevante Wirkung wird es wohl nicht haben. Ein einfaches ärztliches Attest hat m.E. nicht die Wirkung eines Sachverständigen-Gutachtens.

Sollte der Kollege einen GdB haben, hilft evtl. das Integrationsamt.

In jedem Fall kann sich der Kollege und der BR sich auf die bereits erwähnte Bildschirmarbeitsplatzverordnung berufen.

K
kroppach

13.09.2007 um 11:51 Uhr

Danke erstmal! Dann werde ich das Argumentieren mit den Herrschaften mal beginnen!

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