Erstellt am 12.09.2007 um 18:13 Uhr von pirat
Ahoi,"kroppach" ,
....eines übergroßen Monitors ....
wie wäre es mit einem *Kleineren Monitor*?
Erstellt am 12.09.2007 um 18:23 Uhr von Immie
@kroppach
Schau doch mal in die Bildschirmarbeitsverordnung.
Erstellt am 13.09.2007 um 08:45 Uhr von kroppach
Vielleicht habe ich das Problem nicht ausreichend geschildert: der Arbeitgeber will trotz Attest nichts unternehmen und schiebt die Entscheidung für den Kauf eine neuen, auch kleineren Monitors bis zum Vorstand hinauf! Wir reden hier über 300,-EUR. Meine Frage ist doch nur, ob aufgrund eines ärztlichen Attestes der Arbeitgeber regieren MUSS, nicht was er für ein Gerät kaufen soll...
In der Bilschirmarbeitsverordnung steht über die Anwednung eines Attestes leider auch nix.
Erstellt am 13.09.2007 um 09:13 Uhr von pirat
Ahoi, "kroppach",
was steht denn in dem Attest drin? Rückenpropleme????
Willkommen im Club!!!
Unter ganz besonderen Vorraussetzungen könnte eine ergonomischere Sitzhaltung schon für Linderung sorgen, oder ein Orthopäde.
Das Attest wird für die Anschaffung eines Flachbildschirmes nicht reichen.
Denn die gibt es nicht auf Rezept!
Erstellt am 13.09.2007 um 09:48 Uhr von see-see
Ich würde den Kollegen darauf hinweisen, dass er "von seinem Arzt überprüfen lassen" kann, ob er überhaupt arbeitsfähig ist oder aber arbeitsunfähig geschrieben werden kann / muss, wenn er Rückenschmerzen hat. Je nach dem wird sich der AG sicher fragen, was wirtschaftlicher ist: die Kosten für den Arbeitsausfall des Kollegen oder der neue Monitor...
Das Attest denke ich nützt nicht viel, höchstens als Argument dafür, den AG davon zu überzeugen, dass die Arbeitsausfälle des Kollegen wegen Rückenschmerzen gemindert werden können, wenn ein neuer Monitor zur Verfügung stünde... juristisch relevante Wirkung wird es wohl nicht haben. Ein einfaches ärztliches Attest hat m.E. nicht die Wirkung eines Sachverständigen-Gutachtens.
Sollte der Kollege einen GdB haben, hilft evtl. das Integrationsamt.
In jedem Fall kann sich der Kollege und der BR sich auf die bereits erwähnte Bildschirmarbeitsplatzverordnung berufen.
Erstellt am 13.09.2007 um 09:51 Uhr von kroppach
Danke erstmal! Dann werde ich das Argumentieren mit den Herrschaften mal beginnen!